Menschenrechtsgerichtshof entscheidet: Österreichische Adoptionsregelung diskriminiert Lesben und Schwulen
Wien (OTS/SK) – Die Vizepräsidentin der parlamentarischen Versammlung im Europarat und SPÖ-Gleichbehandlungssprecherin Gisela Wurm sowie SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim zeigten sich erfreut über das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR)in Straßburg, das heute Dienstag einem lesbischen Paar aus Österreich Recht gegeben hat, dass die fehlende Möglichkeit einer Stiefkindadoption gleichgeschlechtliche Paare gegenüber Hetero-Paaren diskriminiert.
„Dieses Urteil ist zukunftsweisend und dokumentiert wie wichtig das Diskriminierungsverbot in Verbindung mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ist“, sagte Wurm am Dienstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. In dem Zusammenhang verwies Jarolim auf den Vorschlag von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, der eine uneingeschränkte und ausnahmslose Gleichstellung zwischen homosexuellen und heterosexuellen Partnerschaften und damit auch ein Adoptionsrecht für schwule und lesbische Paare vorsieht. „Ideologische Schatten müssen überwunden werden. Familienleben findet heute anders statt als früher. Es gilt nun seitens der Politik aktiv zu werden“, schließen Wurm und Jarolim