Wiener Landtag befasst sich mit neuem Jugendschutzgesetz

Utl.: Laska startete Pilotprojekt – Kinder und Jugendliche wirklich ernst nehmen!

28. 2. 2002 – Wien (RK) Donnerstag behandelt der Wiener Landtag das neue Wiener Jugendschutzgesetz. Das alte, seit 1985 bestehende Gesetz, wurde neu formuliert und tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. “Kinder und Jugendliche sind nur dann zur Mitarbeit zu bewegen, wenn wir ihre Anliegen wirklich ernst nehmen und sie sich in Prozesse einbringen können. Daher habe ich den klaren politischen Auftrag gegeben, die Neufassung des Wiener Jugendschutzgesetzes unter Einbindung von Jugendlichen zu formulieren.” so Jugendstadträtin Grete Laska.
… Das Jugendschutzgesetz (JSG) bestimmt nicht nur die Rechte und Pflichten der jungen Menschen. Es bestimmt auch die Verantwortlichkeit von Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten sowie von UnternehmerInnen und VeranstalterInnen. Es legt Grenzen fest, an denen sich alle, ob Jugendliche oder Erwachsene, orientieren müssen. Innerhalb dieses Rahmens sollen sich junge Menschen unter 18 Jahren ihre Regeln mit den Erwachsenen aushandeln, Vereinbarungen treffen, die eigenen Entscheidungen fällen und selbstbestimmt handeln.

… Durch einen Abänderungsantrag, der von SP-Gemeinderätin Sonja Wehsely eingebracht wurde, wird der Begriff “sexuelle Orientierung” in den Diskriminierungsschutz des §10 Abs. 1 Z2 aufgenommen. D.h. Jugendlichen dürfen keine Medien angeboten werden, in denen Homosexuelle diskriminiert werden, womit Wien eine Vorreiterrolle in der Homosexuellenpolitik einnimmt.

… LAbg. Barbara Novak-Schild (SPÖ) würdigte die Gesetzesvorlage als gelungenes Jugendschutzgesetz, das vor allem für junge Menschen verständlich geschrieben sei. Es sei symbolhaft, dass Jugendliche durch dieses Gesetz nicht als Kinder, sondern als junge Menschen betrachtet würden. Sie lobte die große Beteiligung an der Jugendbefragung und versicherte, dass sich die Stadt Wien auch weiterhin als Partner der Jugendlichen verstehen werde.

… LH-Stv. Grete Laska (SPÖ) bezeichnete es schließlich als erfreulich, dass neben der großen Beteiligung der Jugendlichen auch im Haus eine große Mehrheit diesem Gesetz zustimme. Sie lobte nochmals die Einigkeit zwischen Wien, Niederösterreich und dem Burgenland bei der Erstellung dieses gleichlautenden Jugendschutzgesetzes.

Abstimmung: Der Alternativantrag der Grünen bezüglich der Benennung “Informations- und Beratungsgespräche” wurde angenommen, der andere Grüne Antrag ebenso wie der Antrag der FPÖ abgelehnt. Die Gesetzesvorlage wurde mehrstimmig beschlossen.