In der EU werden jedes Jahr etwa 75 Millionen Menschen Opfer eines Verbrechens
Wien (OTS/SK) – Mit der heutigen Annahme der EU-Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe im Straßburger EU-Parlament „gibt es wesentliche Verbesserungen für die Rechte von Opfern“, sagt der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. 75 Millionen Menschen sind derzeit jährlich EU-weit davon betroffen.
Weidenholzer erläutert: „Der Vorschlag sieht vor, dass allen Opfern von Straftaten europaweit derselbe Schutz und dieselben Rechte zustehen sollen. Nach einer auf die persönlichen Verhältnisse des Opfers abgestimmten Begutachtung, basierend auf dessen Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung und der Natur der verübten Straftat, soll den Opfern eine an ihre spezifischen Bedürfnisse angepasste Hilfe angeboten werden. Opfer und deren Familien sollen kostenlosen Zugang zu Opferschutzeinrichtungen bekommen, die psychologische und auch rechtliche Beratung leisten können. “ Wichtig für Weidenholzer ist, dass in der Richtlinie geschlechtsspezifische Dynamiken von Opferrechten bedacht sind und dass besonders schutzbedürftige Personen, wie Kinder, Vergewaltigungsopfer und körperlich Beeinträchtigte in der Richtlinie speziell berücksichtigt werden.
Der SPÖ-Europaabgeordnete macht auch darauf aufmerksam, dass eine Reihe weiterer Verbesserungen erzielt werden konnten. „Etwa so entscheidende Fragen, wonach Opfer respektvoll behandelt werden und Polizei, Staatsanwaltschaft sowie Richterschaft bezüglich des richtigen Umgangs mit Opfern speziell geschult werden müssen“, so Weidenholzer. Und weiter: „Opfer sollen in einer für sie verständlichen Form über ihre Rechte aufgeklärt und während des gesamten Verfahrens informiert werden. Zudem soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, kostenfreien Zugang zu Opferhilfsdiensten zu erhalten. Bei einer Verfahrensbeteiligung der Opfer soll ihnen, ausgestaltet nach innerstaatlichen Regeln, Prozesskostenhilfe zurVerfügung stehen.“ Schließlich sollen Opfer auch entschädigt werden, wenn ihnen Kosten entstanden sind, wenn sie an dem Verfahren teilgenommen haben.