Her mit dem #VollenSchutz vor Diskriminierung!

Bis heute ist es in Österreich legal, ein schwules Pärchen aus einem Lokal zu werfen oder einer lesbischen Familie die neue Wohnung zu verweigern – nur wegen ihrer sexuellen Orientierung!
Wir sagen: Schluss damit! Die LGBTIQ-Community verdient auch in Österreich endlich den #VollenSchutz vor Diskriminierung!

Seit 10 Jahren wird über das „Levelling Up“, also den vollen Diskriminierungsschutz für Schwule, Lesben und Bisexuelle diskutiert. Jetzt ist es Zeit, endlich zu handeln!

Worum geht es genau? In Job und Arbeitswelt gibt es schon heute einen umfassenden Diskriminierungsschutz aus diesen 6 Gründen: Geschlecht, ethnische Herkunft, Behinderung, sexuelle Orientierung, Alter und Religion/Weltanschauung. Geschlecht, ethnische Herkunft und Behinderung werden seit 2004 auch im Privatleben geschützt – niemand darf also wegen dieser Merkmale bei Dienstleistungen, Wohnungen etc. diskriminiert werden. Für die sexuelle Orientierung gilt dieser Schutz noch nicht!

Damit ist Österreich eines des letzten EU-Länder, das Schwule, Lesben und Bisexuelle nicht schützt. Drei Anläufe, den #VollenSchutz endlich zu verankern scheiterten am Widerstand der ÖVP. Seit zehn Jahren wird in dieser wichtigen Frage blockiert. Genau deshalb ist es endlich Zeit zu handeln!

Mythos 1: „Es gibt keine Diskriminierung im Privatleben.“


Jede einzelne Studie der letzten Jahre zeigt das Gegenteil: Erst im Mai 2020 bewies das auch die bisher größte Erhebung zur Situation der LGBTIQ- Community durch die europäische Grundrechteagentur FRA. Dort wurde klar, dass insgesamt 35 Prozent der befragten LGBTIQ-Personen in Österreich im letzten Jahr Diskriminierungen außerhalb der Arbeitswelt erleben mussten: 7% der Befragten wurden bei Wohnungssuche diskriminiert, 21% in Bars oder Restaurants, 10% in Geschäften usw.

Mythos 2: „Wir warten auf eine EU-Richtlinie, die diese Frage regelt.“

Österreich ist eines der letzten Länder, dass den Schutz aufgrund der sexuellen Orientierung im Privatleben nicht bietet. Der Vorschlag einer Richtlinie der EU-Kommission wird seit 2008 im Europäischen Rat blockiert (von Ländern, die diesen Schutz selbst haben = Deutschland) und ist inzwischen nicht mehr ganz zeitgerecht. Auch die österreichische Regierung tat während der Ratspräsidentschaft 2018 nichts, um diese Richtlinie weiter voranzutreiben. Wenn Österreich also für diese Richtlinie wäre, warum setzen wir den Schutz dann nicht wie unsere Nachbarländer einfach national um.

Mythos 3: „Diese Frage muss man erst einmal genauer diskutieren.“

Die Diskussion dazu erstreckt sich bereits über 10 Jahre. Im Juli 2010 wurde der erste Gesetzesentwurf zum Levelling Up von der Regierung ins Parlament geschickt. Trotz Sozialpartnereinigung scheiterten alle Versuche (2010, 2012 und 2015) an der ÖVP. Die Zeit des Diskutierens ist vorbei, es braucht Handlungen.

Mythos 4: „Mit dem Levelling Up wird in die Freiheit von Unternehmer_innen eingegriffen.“

Das Gleichbehandlungsrecht sieht schon jetzt viele Ausnahmegründe vor, die den Anbieter_innen von Gütern und Dienstleistungen Autonomie einräumen. Niemand würde aber argumentieren, dass ich Menschen wegen ihrer Hautfarbe aus einem Lokal werfen darf (was heute schon verboten ist), warum sollte man es dann wegen der sexuellen Orientierung dürfen?

Möchtest du uns im Kampf für vollen Schutz unterstützen?