Traschkowitsch: Mitversicherung bei Krankenversicherung nun auch für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften möglich

19.05.2009 – Wien (SK) – „Im heutigen Ministerrat wurden einige Änderungen im Sozialversicherungsrecht beschlossen. Unter anderem soll nun der Kreis jener, die einen Anspruch auf Mitversicherung in der Krankenversicherung haben, erweitert werden. Eine Person, die mit der oder dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebt, jedoch nicht verwandt oder verheiratet ist, soll künftig trotzdem das Recht haben, sich mitversichern zu lassen. Dies betrifft natürlich nun auch unzählige gleichgeschlechtliche PartnerInnenschaften. Unabhängig eines in Ausarbeitung befindlichen Lebenspartnerschaftsgesetzes, ist ein solcher durch den SPÖ-Minister Alois Stöger initiierter Schritt ein weiterer und wichtiger in Richtung Gleichstellung und Gleichberechtigung“, zeigt sich Peter Traschkowitsch, Bundesvorsitzender der SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität) am Dienstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst erfreut.