Utl.: Sexuelle Orientierung soll nun auch endlich abseits der Arbeitswelt geschützt werden =
Wien (SK) – „Die Antidiskriminierungsgesetzgebung in der EU deckte bislang nur Diskriminierung aufgrund der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung ab, dies allerdings lediglich in Beschäftigung, Beruf und Berufsausbildung. Nicht erfasst war die Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt,“ so Bezirksrat Peter Traschkowitsch, Bundesvorsitzender der SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität) heute gegenüber dem SPÖ Pressedienst. „Gestern nahm das Europäische Parlament mit großer Mehrheit die neue Anti-Diskriminierungsrichtlinie an, wodurch sexuelle Orientierung auch endlich abseits der Arbeitswelt geschützt werden soll, etwa beim Zugang zu Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, wie Wohnraum, Transport, Vereinigungen sowie Gesundheit. Die Richtlinie bietet den Opfern das Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs und macht deutlich, dass die Mitgliedstaaten den Willen und die Aufgabe haben, Diskriminierung zu bekämpfen. Jegliche Belästigung gilt somit als Diskriminierung“, so Traschkowitsch weiter.
Ebenfalls erfreut zeigt sich Michael Leiblfinger, Internationaler Sprecher der SoHo, über die Abstimmung: „Die gestrige Abstimmung mit 360 Für- und 227 Gegen-Stimmen ist überraschend deutlich ausgefallen und einmal mehr ein Zeichen, dass das Europäische Parlament die Anliegen und Sorgen der BürgerInnen ernst nimmt. Diese neue Richtlinie soll die bereits bestehenden Diskriminierungsverbote, die lediglich in Beschäftigung und Beruf Anwendung finden, ergänzen und einen Rahmen von Mindestnormen, der Schutz vor Diskriminierung bietet, bilden.“
„Die Bereiche Ehe- und Familienrecht, Gesundheit und Sozialschutz bleiben allerdings weiter nationales Recht und von der Anti-Diskriminierungsrichtlinie unberührt, doch ist zu hoffen, dass diese Ausweitung die positive Einstellung der Bevölkerung gegenüber Homosexuellen weiter verbessert“, so Traschkowitsch und Leiblfinger abschließend.