SPÖ-Wutzlhofer: neues Wiener Jugendschutzgesetzt trägt dem realen Leben junger Menschen Rechnung

Utl.: Grundsatz Hilfe statt Strafe – Lob für Harmonisierung wichtiger Jugendschutzbestimmungen in Wien, Niederösterreich und Burgenland

28. 2. 2002 – Wien (SPW-K) Umfassendes Lob für das neue Wiener Jugendschutzgesetz seitens des Wiener SPÖ-Abgeordneten Jürgen Wutzlhofer: In seinem Debattenbeitrag zu dieser Materie am Donnerstag im Wiener Landtag bezeichnete Wutzlhofer das neue Jugendschutzgesetz als ein “Gesetz, das dem realen Leben jungen Menschen in der heutigen Zeit Rechnung trägt”. Im Vordergrund stünde Jugendlichen gegenüber der Grundsatz Hilfe statt Strafe.
Eingangs seiner Rede hob Wutzlhofer lobend die zwischen den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland gelungene Harmonisierung wichtiger Jugendschutzbestimmungen hervor und wies auf den bislang bestehenden Anachronismus hin, dass junge Menschen bei Überschreiten der jeweiligen Bundesländergrenzen gleich drei unterschiedliche jugendgesetzliche Bestimmungen zu vergegenwärtigen gehabt hätten. Wutzlhofer: “Damit ist nun Schluss: Wesentliche Jugendschutzbestimmungen gelten zukünftig in der gesamten Ostregion”. Der Mandatar betonte zudem, dass die Formulierungen im Gesetzestext lesbar und verständlich seien und keine verwirrende Auflistung technokratischer Formalismen enthielten.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen wies Wutzlhofer darauf hin, dass heute die jungen Menschen mehr Eigenverantwortung und Freiheit hätten, dieser Situation trage das neue Jugendschutzgesetz Rechnung, in dem die Verantwortung nun stärker bei den Jugendlichen selbst und deren Erziehungsberechtigten liege. Auch informierte er darüber, dass das neue Jugendschutzgesetz das erste Gesetz in Österreich sei, das unter direkter Einbeziehung Jugendlicher entstanden wäre.

Nicht zuletzt wies der Abgeordnete darauf hin, dass das neue Gesetz auch die politische Vorreiterrolle Wiens in der in der Frage der Gleichstellung Homosexueller bestätige. Durch die Aufnahme des Begriffes “sexuelle Orientierung” dürfen jungen Menschen in Wien künftig keine Medien angeboten werden, die Homosexuelle diskriminieren. Wutzlhofer: “Das ist die erste gesetzliche Bestimmung in Österreich zum Schutz Homosexueller vor Diskriminierung”.

Kritik übte Wutzlhofer hingegen an der von der FPÖVP-Bundesregierung ins Auge gefassten Reform der Gewerbeordnung und die damit geplante ersatzlose Streichung jener Bestimmungen, die den Ausschank von Alkohol an Jugendliche regeln. “Eine Realisierung des Vorhabens in der geplanten Form würde die Abschaffung des preisgünstigen Jugendgetränks, die Abschaffung der Verpflichtung für den Aushang der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen in den Lokalen bedeuten. Wenn kein alkoholfreies Getränk billiger ist als ein Glas Bier oder ein Glas Wein, dann ist das kein Jugendschutz, sondern ein konkreter Anreiz zum Alkoholkonsum”, meinte Wutzlhofer. Er brachte in diesem Zusammenhang einen von der SPÖ-Fraktion initiierten, letztlich auch von allen anderen Parteien unterstützten Antrag ein, in dem der zuständige Minister Bartenstein aufgefordert wird, von der geplanten Streichung der Paragraphen in der Gewerbeordnung gegen den Missbrauch von Alkohol Abstand zu nehmen. (Schluss)