20.11.2009: Der Dringliche Antrag von Klubchef Karl-Heinz Herper, per Petition an den Nationalrat heranzutreten, damit dieser die Schließung einer Eingetragenen Partnerschaft doch noch am sachlich zuständigen Standesamt ermögliche, wurde von einer knappen VP-FP-Mehrheit abgelehnt. „Mit der von der Bundes-VP durchgesetzten Regelung, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften nur bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat geschlossen werden können, besteht die Gefahr, dass gleichgeschlechtlich liebende Männer und Frauen ihren Bund für’s Leben nicht in einem dem Anlass entsprechenden würdevollen Rahmen schließen dürfen.“Mit ihrem Abstimmungsverhalten, so Herper weiter, unterstreiche auch die Grazer VP erneut ihre Verzopftheit. Parteichef Riedler unterstützt: „Wir Grazer Soziale werden dennoch weiter dafür kämpfen, dass nach Wiener Vorbild auch in Graz der Trauungssaal für lesbische und schwule Paare offen steht.“
Der Antrag im Wortlaut:
DRINGLICHER ANTRAG
an den Gemeinderat
eingebracht von Herrn Gemeinderat Karl-Heinz Herper
in der Sitzung des Gemeinderates
vom 19. November 2009
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
In ihrer Sitzung vom 17. November 2009 hat die österreichische Bundesregierung eine Regierungsvorlage an den Nationalrat beschlossen, die die Einführung einer sogenannten „registrierten Partnerschaft“ für gleichgeschlechtliche Paare regelt.
Diese Regierungsvorlage sieht u.a. vor, dass eingetragene Partnerschaften nicht in den an sich für Personenstandsangelegenheiten zuständigen Standesämtern geschlossen werden sollen, sondern in der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat).
Damit verbunden ist die Gefahr, dass gleichgeschlechtlich liebende Männer und Frauen ihren Bund für’s Leben nicht in einem dem Anlass entsprechenden würdevollen Rahmen schließen dürfen.
In seiner Sitzung vom 3. Juli 2003 hat der Gemeinderat der Stadt Graz wiederum die „Grazer Deklaration für Gerechtigkeit und Gleichberechtigung“ beschlossenen, in der sich die Stadt Graz „zur rechtlichen Gleichstellung verschiedengeschlechtlicher und gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaften“ bekennt.
Die Stadt Graz unterstreicht damit „das allgemeine verfassungsrechtliche Gebot, Diskriminierung zu vermeiden und geht die Verpflichtung ein, die Gleichbehandlung der Menschen unbeschadet der […] persönlichen Eigenschaften, insbesondere der geschlechtlichen Orientierung, zu gewährleisten.“
Im Sinne dieser Deklaration und angesichts der Tatsache, dass es für die eingangs skizzierte „Sonderbehandlung“ von gleichgeschlechtlichen Paaren keine sachliche Rechtfertigung gibt, stelle ich namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion daher den
dringlichen Antrag:
Der Gemeinderat der Stadt Graz möge diesen Antrag an den Nationalrat weiterleiten mit dem Ziel, im Zuge des Gesetzwerdungsprozesses für das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft samt Begleitgesetzen (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG), als Ort der Schließung einer Eingetragenen Partnerschaft das jeweils zuständige Standesamt vorzusehen.