SP-OÖ-Landtagsklub: Bundesresolution zur Einführung der eingetragenen Partnerschaft am Unterschriftenerfordernis gescheitert

Klubvorsitzender Dr. Karl FreisDie SPÖ-OÖ fordert mit dieser Resolution die Bundesregierung auf, umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen für die vom Europarat in seiner bereits im September 2000 getroffenen Entschließung 1474/2000 geforderte eingetragene Partnerschaft für homosexuelle LebenspartnerInnen zu schaffen.

In den Rechtsordnungen zahlreicher europäischer Länder (darunter Dänemark, Norwegen, Schweden, Island, Niederlande, Finnland, Frankreich, Portugal, Belgien, Großbritannien, Luxemburg, Spanien und die österreichischen Nachbarländer Schweiz, Deutschland, Slowenien und Tschechien) sind bereits die Rechtsgrundlagen für Partnerschaften von Personen gleichen Geschlechts verankert.

In Österreich sind gleichgeschlechtliche Paare vor dem Gesetz immer noch Fremde. Ihre Partnerschaft wird nicht einmal als nichteheliche Lebensgemeinschaft anerkannt. Das ist aus humanistischen Gesichtspunkten abzulehnen und entspricht auch nicht den Grundsätzen einer offenen und pluralistischen Gesellschaft. Der Europarat hat bereits im September 2000 seine Mitglieder zur Absicherung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften durch die Eingetragene Partnerschaft aufgefordert (Entschließung Nr. 1474/2000).

Homosexuelle Paare erleben in Österreich Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen, wie in der folgenden nicht abschließenden Aufzählung aufgezeigt wird:

  • kein gesetzliches Besuchs- und Auskunftsrecht im Spital
  • kein Anspruch auf Hospizkarenzgeld
  • kein gesetzliches Recht zum Eintritt in den Mietvertrag zu Lebzeiten
  • kein gesetzliches Erbrecht
  • gegenüber Angehörigen exorbitant höhere Schenkungs- und Erbschaftssteuer
  • Partnerschaft wird bei Einkommenssteuer nicht berücksichtigt
  • kein Recht auf Familienzusammenführung im Fremdenrecht
  • kein Verständigungs- und Beiziehungsrecht im Falle einer Festnahme, Anhaltung etc.
  • kein Recht auf Mitversicherung in der Sozialversicherung
  • kein Mitspracherecht bei der Bestattung im Falle des Todes des Partners/der Partnerin
  • kein Zeugnisentschlagungsrecht im Zivilprozess und im Verwaltungsverfahren

Diese gemeinsam mit der SoHo-OÖ erarbeitete Resolution konnte, weil die dafür notwendigen 29 Unterschriften von ÖVP und FPÖ generell verweigert wurden, nicht eingebracht werden. Die Grünen wären nur unter Änderungen zur Unterstützung des Antrags bereit gewesen. Das ist vor allem aus Sicht der Landesverfassung sehr bedenklich, in der sich das Land Oberösterreich in Art 9 Abs 4 zur „Gleichbehandlung und Gleichstellung aller Menschen im Sinne der Grundrechte, insbesondere zum Verbot jeglicher Diskriminierung im Sinn der Europäischen Menschenrechtskonvention“ bekennt. In den erläuternden Bemerkungen zu diesem Artikel ist ausdrücklich zu lesen, dass die Organe des Landes bei der Erfüllung ihrer Aufgaben alles zu unterlassen haben, was eine Diskriminerung aufgrund des Geschlechtes oder der sexuellen Orientierung darstellt. Dieses Bekenntnis stellt einen Auftrag an die Gesetzgebung und die Vollziehung dar.