SoHo nach heutiger VfGH-Entscheidung sehr erfreut über die richtungsweisende Entscheidung des Höchstgerichtes

Logo Verfassungsgerichtshof10.11.05 Wien (SK) – „Wir begrüßen sehr, dass der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung, den Ausschluss Homosexueller von der Mitversicherung als verfassungswidrig anerkennt“, zeigt sich Peter Traschkowitsch, stv. Landesvorsitzender der sozialdemokratischen Homosexuellenorganisation SoHo, sehr erfreut. „Die Regierung ist nun aufgefordert, diese Entscheidung im ASVG einzuarbeiten, um den vom Höchstgericht eingeforderten Gleichheitsgrundsatz zu erreichen. Der VfGH hat in Anlehnung an Rechtsansichten des EGMR (EGMR 24.07.03, 40016/98, Karner) eine Verletzung des Art 14 EMRK gesehen und dies nicht nur als diskriminierend, sondern auch als gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßend angesehen“, betonte Traschkowitsch. ****

Wir sind nunmehr wieder einen Schritt zur unseren Zielen näher gekommen und wieder ist eine diskriminierende Bestimmung aufgehoben worden. Schüssel und seine Verhinderer sind nunmehr am Zug. Ich erinnere auch daran, dass die SPÖ bereits im Sommer einen Antrag zur „Eingetragenen Partnerschaft“ eingebracht hat, der nunmehr im Justizausschuss liegt und eine Mehrheit sucht. Wir jedenfalls werden diese Verhinderer-Regierung nunmehr ständig daran erinnern, was zu tun ist“, sagte Traschkowitsch.

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