SoHo: Grundsätzliches EuGH-Urteil zur Altersversorgung

Peter TraschkowitschUtl.: Traschkowitsch: Stärkung von homosexuellen Partnerschaften

Wien (OTS/SK) – „Wir begrüßen das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall Römer gegen die Stadt Hamburg. Es zeigt, dass die Richter gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften der Ehe gleichsetzen und somit die Rechte gleichgeschlechtlicher LebenspartnerInnen stärken, stellte Peter Traschkowitsch, Bundes- und Wiener Landesvorsitzender der SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität), am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst fest.

In diesem Grundsatzurteil haben die Richter des EuGH festgestellt, dass Schwule und Lesben, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, die gleichen Rentenansprüche haben wie Eheleute. Im konkreten Fall entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) gegen die Stadt Hamburg. Sie hatte einem schwulen Verwaltungsangestellten eine günstigere Steuerklasse bei der Berechnung seines Ruhegeldes verweigert. Darin sahen die EU-Richter in Luxemburg eine „Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung“.

Der Gerichtshof kam weiters zur Auffassung, dass mit dem Rechtsinstrument der Eingetragenen Lebenspartnerschaft und den gesetzlichen Annäherungen an die Ehe, keine rechtlichen Unterschiede zwischen den beiden Personenständen mehr vorliegen. Der einzige verbleibende Unterschied für den Gerichtshof liegt nur noch darin, dass die Ehe die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner, die eingetragene Lebenspartnerschaft die Gleichgeschlechtlichkeit vorsehe.

Positiv ist ebenfalls hervorzuheben, dass die EU-Kommission dieses EuGH-Urteil begrüßt und darin einen richtigen Weg für weniger Diskriminierung sieht. „Arbeiten wir weiter an der Gleichstellung, dies ist unsere politische Aufgabe und unser Ziel für eine diskriminierungsfreiere Gesellschaft“, sagt Peter Traschkowitsch.