Utl.: Frasl: In Österreich bereits Verwaltungspraxis
Wien (OTS/SK) – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat klargestellt, dass es nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht, eine genitalverändernde Operation als Voraussetzung für die rechtliche Anerkennung im Identitätsgeschlecht zu fordern. „Nachdem in Österreich der Verwaltungsgerichtshof schon 2009 so entschieden hat, ist es nun auch in Deutschland endlich soweit“, freut sich Angelika Frasl, stellvertretende Bundesvorsitzende und Transgenderbeauftragte der SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität, die sozialdemokratische Transgenderorganisation).
„Transidente Menschen können also nicht mehr gezwungen werden, schwerwiegende und risikoreiche chirurgische Eingriffe vornehmen zu lassen, um ihrer empfundenen Identität gemäß leben zu dürfen. Deutschland wird nun die in der österreichischen Verwaltungspraxis geltenden Regelungen bekommen. „Der deutsche Gesetzgeber ist gefordert schnellstmöglich das 30 Jahre alte Transsexuellengesetz zu überarbeiten und an die heutige Zeit anzupassen, damit die Rechte