Schieder/Tolar: § 209 nach 30 Jahren endlich abschaffen!

Utl.: Vor 30 Jahren wurde in der “Kleinen Strafrechtsreform” das Totalverbot der Homosexualität abgeschafft – § 209 heute “Blamage von europäischer Dimension”

6. 7. 2001 – Wien (SK) “30 Jahre nach Abschaffung der sogenannten ‘einfachen Homosexualität’ muss nun endlich auch der § 209 über das höhere ‘Schutzalter’ für männliche Homosexuelle beseitigt werden”, forderten heute der stv. SPÖ-Klubobmann Peter Schieder und Günter Tolar, Vorsitzender der SOHO (Initiative Sozialismus und Homosexualität”) am Freitag in einer gemeinsamen Pressekonferenz. Über 1000 Personen sind in Österreich seit Beschlussfassung des § 209 verurteilt worden; derzeit befinden sich acht Männer aufgrund dieses Paragrafen in Strafhaft. Österreich ist das einzige westeuropäische Land, das eine solche Bestimmung hat – “eine Blamage von europäischer Dimension”, so Tolar.

“Nicht zuletzt als Leiter der österreichischen Delegation zum Europarat schäme ich mich, dass mein Land eine solche Regelung hat”, so Schieder. Die Begründungen für ein höheres Schutzalter – die sogenannte “Verführungstheorie”, wonach Jugendliche durch ältere Männer zur Homosexualität gebracht würden – seien längst wissenschaftlich widerlegt.

Die Bereitschaft, diese Regelung abzuschaffen sei so in letzter Zeit gestiegen – “die Isolation der ÖVP in dieser Frage schreitet voran”, konstatierte Tolar. Möglich sei aber, dass sich die maßgeblichen ÖVP-Politiker Khol und Fekter mit ihrem Standpunkt bereits “so in die Ecke manövriert haben, dass sie nun darauf hoffen, dass ihnen der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung abnimmt”, erinnerte Schieder an den Antrag des OLG Innsbruck auf Aufhebung des Paragrafen durch den VfGH.

Eine solche Aufhebung würde die SOHO begrüßen; “dann wären wir aus der Diskussion um das Strafrecht endlich ‘draußen’ und könnten uns unseren anderen wichtigen Anliegen zur gesellschaftlichen Akzeptanz Homosexueller widmen.” Kritik übte Günter Tolar an Bundeskanzler Schüssel, der gemeint habe, es gebe in dieser Frage keine Diskussion. “Diesen Maulkorb kann er sich selber umhängen; natürlich gibt es eine Diskussion, auch in der ÖVP.”

Schieder, einzig aktiver Nationalrat, der die “Kleine Strafrechtsreform” 1971 miterlebt und mitgeprägt hat, erinnerte an die Debatten vor 30 Jahren. Die SPÖ-Alleinregierung hatte damals die Abschaffung des Totalverbots der sogenannten “einfachen Homosexualität” als eine der ersten Justizreformen in Angriff genommen. Für die ÖVP war u.a. der damalige Klubsekretär Wolfgang Schüssel maßgeblich daran beteiligt. Um einen Kompromiss zu erreichen, wurden gleichzeitig zur Abschaffung des Totalverbots vier Sonderbestimmungen – erhöhtes Schutzalter, Verbot der gleichgeschlechtlichen Prostitution, der Werbung für Homosexualität und der Vereinsbildung – geschaffen. Das erhöhte Schutzalter wurde dabei auch von der Wissenschaft begründet, die damals mehrheitlich der “Verführungs- und Prägungstheorie” anhang. Während die anderen drei Bestimmungen schon 1989 bzw. 1996 gestrichen wurden, ist das Schutzalter als “schreiendes Unrecht” (Schieder) noch immer in Kraft. (Schluss) ah