Rehabilitierung & Entschädigung für homosexuelle Unrechtsopfer – so geht’s!

Viel zu lange wurden Menschen in Österreich wegen ihrer sexuellen Orientierung mit den Mitteln des Strafrechts verfolgt: Bis zur Kleinen Strafrechtsreform der Regierung Kreisky im Jahr 1971 galt das Totalverbot gleichgeschlechtlicher Handlungen, bis 2002 wurden Homosexuelle durch weitere Folgegesetze verfolgt. Mit dem 1. Februar 2024 schafft unsere Republik nun einen wichtigen Schritt zur Aufarbeitung dieses historischen Unrechts: Die Opfern dieser anti-homosexuellen Unrechtsparagrafen haben endlich Anspruch auf eine vollständige Rehabilitierung und Entschädigungszahlungen!

Alle weiteren und aktuellen Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für Justiz zu finden: https://www.bmj.gv.at/themen/Fokusthemen/Entsch%C3%A4digungszahlungen-und-Rehabilitierungen.html