Utl.: Anrechnung von Haft- und KZ Zeiten für die Pension
26.01.06 – St. Pölten, (SPI) – “Als völlig unverständlich und diskriminierend bezeichnet Soziallandesrätin Christa Kranzl die noch immer ungelösten Probleme punkto Wiedergutmachung der LesBi Schwulen und TransGender Opfer während des NS Staatsterrors. Diese erhalten bis dato keinerlei Anrechnung für Pensionen während einer Inhaftierung bzw. Gefangenschaft in einem der schrecklichen Konzentrationslager.
Der Internationale Tag des Gedenkens an Opfer des Holocaust, welcher am 27. Jänner begangen wird, sollte auch die derzeitige Regierung – im besonderen die zuständigen Ministerinnen Gastinger und Haubner – zum Anlass nehmen, jeglichen Diskriminierungen entgegenzuwirken”, so Soziallandesrätin Christa Kranzl.
Angehörige der Wehrmacht der SS- und Polizeiverbände, die ebenfalls ins Schussfeld der nationalsozialistischen anti-homosexueller Verfolgung gerieten, wurden bereits 1946 rehabilitiert und erhielten nach nicht ganz 60 Jahren, im Jahr 2005, sozialversicherungsrechtliche Entschädigung durch die Anerkennung ihrer Haftzeiten als Pensionsersatzzeiten, laut Information des Rechtskomitees LAMBDA. Homosexuelle und Transsexuelle Personen werden nach wie vor nicht in die Wiedergutmachungsbestimmungen des ASVG bezüglich der Haftanrechnungszeiten aufgenommen. “Wenn Ministerin Gastinger immer von Eingliederung und Abschaffung jeglicher Diskriminierung LesBi Schwuler und TransGender Personen im Parlament spricht, dann fordere ich Sie auf, sich dieser Problematik – an einem Tag des Gedenkens – anzunehmen und einer positiven Erledigung zuzuführen”, so Landesrätin Christa Kranzl abschließend.