18. 6. 2000 – Wien (SK) Für “faire und adäquat auf die Interessen homosexueller Menschen abgestimmte Rechte” plädierte der geschäftsführende SPÖ-Klubobmann Peter Kostelka Samstag bei einer Diskussion im Rahmen der Regenbogenparade 2000. Es könne in dieser Angelegenheit nicht nur um das Verbot der Diskriminierung homosexueller Menschen gehen, sondern es könne auch nicht akzeptiert werden, dass ein Teil einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft “aus der Wohnung fliegt”, wenn der andere Teil verstorben sei. Es sei auch nicht fair, wenn sich zwei Menschen ein Vermögen erarbeitet haben, und wie dies bei homosexuellen Lebensgemeinschaften derzeit der Fall ist, für diese dann “kein Platz im Erbrecht ist”, kritisierte Kostelka.
In der vergangenen Legislaturperiode sei es zu “kleinen Schritten” bei der rechtlichen Gleichstellung homosexueller Menschen gekommen, nannte Kostelka etwa das Zeugenentschlagungsrecht für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften als Beispiel. Ihm, Kostelka, sei bewusst, dass es bei der gesellschaftlichen Aufklärung und der Realisation entsprechender Rechte “noch viel zu tun gibt”, um mehr Akzeptanz für homosexuelle Menschen in der Gesellschaft zu erreichen. Kostelka hofft auf eine entsprechende parlamentarische Mehrheit in der nächsten Legislaturperiode, um die Anliegen der Regenbogenparade umsetzen zu können.
Auf eine Frage aus dem Publikum, was die anwesenden Politiker zum Schutz von Minderjährigen unternehmen zu gedenken, damit diese nicht von Homosexuellen “sexuell irregeleitet” würden, konterte Kostelka, dass es sich bei dieser lange diskutierten Frage um ein Vorurteil handle und Jugendliche nicht im Alter von 15 bis 18 Jahren zur Homosexualität “verführt” werden könnten. Kostelka verwies in diesem Zusammenhang auch auf ein vergangenes Expertenhearing zu diesem Thema im Parlament, wo elf von zwölf Wissenschaftler der Auffassung gewesen seien, dass eine “sexuelle Prägung” schon vor diesem Alter erfolgt.
Es sei falsch zu glauben, dass jemand mit 16 Jahren “umgedreht” werden kann, erörterte Kostelka weiter. Dieses Argument werde in Österreich immer dazu verwendet, um die Aufrechterhaltung des Schutzalters von 18 Jahren zu verteidigen. Zur Frage des Schutzalters erwartet Kostelka ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das Österreich zu einer Änderung des Paragraphen 209 StGB verpflichten werde. Kostelka zeigte sich nicht erfreut, dass Österreich erst durch internationaler Gerichtshöfe aufgefordert werden müsse, damit europäische Mindeststandards verwirklicht werden. (Schluss) hm/mh