Utl.: Kollross: Die Jugend gehört nicht vor ihrer Sexualität, sondern von dieser juristischen “Voyeur”-Regierung geschützt!
5. 7. 2002 – Wien (SK) Die Jugend gehört nicht vor ihrer Sexualität, sondern von dieser juristischen “Voyeur”-Regierung geschützt, merkte der Vorsitzende der Sozialistischen Jugend Österreich, Andreas Kollross, anlässlich dieses Trauerspieles der Regierung im Bezug auf die Aufhebung des Paragraphen 209 an.
Anders als juristischer Voyeurismus ist das unstillbare Verlangen der Regierungsparteien, in den Schlafzimmern Jugendlicher zu stöbern nicht zu beschreiben, so Kollross weiter, der den Regierungsfraktionen eine Therapie, um deren Suchtverhalten in dieser Frage zu mäßigen, empfahl.
Junge Liebe, so Kollross weiter, braucht keinen Richter, sondern Freiheit, und vor allem Freiheit vor dieser Regierung. Vor kurzem hat der Verfassungsgerichtshof diesen Unrechtsparagraphen beseitigt. Die Regierung, allen voran die ÖVP zeigt aber klar und deutlich auf, dass sie ohne von ihr produziertes Unrecht nicht leben kann.
Die Regelungen im Sexualstrafrecht sind ausreichend! Die überfällige Gleichstellung Homosexueller männlicher Jugendlicher darf nicht dazu führen, dass diese auf den Rücken heterosexueller Jugendlicher ausgetragen wird.
Dem Kriminalisierungswahn der Regierung muss ein Riegel vorgeschoben werden, da mit einem Schlag tausende Jugendliche mit einem Fuß in der Kriminalität behaftet sind. Die Abschaffung des Jugendgerichtshofes, ist dabei nur noch eine zusätzliche jugendfeindliche Maßnahme, schloss Kollross.