Jarolim: “§ 209-Stellungnahme der Bundesregierung ist intellektuelle Zumutung und inhaltliches Armutszeugnis”

17. 7. 2001 – Wien (SK) “Diese Stellungnahme der Bundesregierung ist für jeden Juristen eine intellektuelle Zumutung und einer Bundesregierung unwürdig”, gab sich heute SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim erstaunt über die nun öffentlich gemachte Äußerung der Bundesregierung im VfGH-Verfahren gegen § 209 StGB. “Hier wird mit einem ernsthaften Prüfauftrag formal hilflos und inhaltlich unsachlich umgegangen. Es werden völlig selektiv zwei ExpertInnen aus einem parlamentarischen Hearing aus dem Jahre 1995 zitiert, von denen einer in den letzten Jahren seine Meinung bereits geändert hat. Der Umstand, dass sich die anderen elf am Hearing beteiligten ExpertInnen eindeutig gegen § 209 ausgesprochen haben, wird geflissentlich ignoriert – offensichtlich im Vertrauen auf die Unkenntnis der Adressaten dieser ’sogenannten’ Stellungnahme.

Es wird der Versuch unternommen, dem Oberlandesgericht Innsbruck in einer einmaligen Art und Weise juristische ‘Unfähigkeit’ zu unterstellen und es wird nicht einmal ansatzweise versucht, auf die wissenschaftliche und rechtspolitische Entwicklung in ganz Europa angemessen einzugehen”, führte Jarolim aus.

“Ich halte diese Stellungnahme für das letzte Rückzugsgefecht einer hilflosen und erzkonservativen Gruppe in der ÖVP, die nicht einsehen kann, dass der § 209 eigentlich längst erledigt ist. Worüber ich mich wundere ist, dass auch die FPÖ-Regierungsmitglieder hier unnötigerweise bei diesem Trauerspiel mitmachen. Offensichtlich waren die vorsichtig positiven Signale der FPÖ in der letzte Zeit doch nicht so ernst gemeint wie man im Interesse der Sache hoffen wollte. Jedenfalls haben alle Regierungsmitglieder hier einen diskriminierenden, jegliches Grundrechtsdenken negierenden Akt gesetzt, der betroffen macht”, schloss Jarolim. (Schluss) ah/mp