Utl.: SPÖ-Justizsprecher begrüßt EGMR-Urteil zum §209
10. 1. 2003 – Wien (SK) “Dieses Urteil aus Straßburg ist eine schallende Ohrfeige für das Menschenrechtsverständnis von Bundeskanzler Schüssel”, erklärte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Freitag zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Paragraphen 209. “Die SPÖ hat seit 1989 von der ÖVP gefordert, Paragraph 209 abzuschaffen und wurde dabei immer wieder ausgebremst. Daher ist das Urteil eine späte Genugtuung für unsere Position, und selbstverständlich wird die SPÖ auch weiterhin auf die Beseitigung aller Diskriminierungen von Homosexuellen drängen. Daher sind ein Antidiskriminierungsgesetz und die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften die nächsten wichtigen Schritte in diesem Bereich”, betonte Jarolim gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.
“Bedauerlich” ist laut Jarolim, “dass Österreich hier wieder einmal der europaweiten Lächerlichkeit preisgegeben wurde. Wir sollten gut darauf achten, dass wir nicht allzu oft zum Gespött Westeuropas werden.” Abschließend forderte Jarolim: “Es ist dringend und ernsthaft zu prüfen, ob nicht alle alten §209-Verfahren, auf die nun unverständlicherweise der neue §207b Strafgesetzbuch angewandt wird, aus verfassungsrechtlichen Gründen sofort eingestellt werden müssen.” (Schluss) cs/jg