Utl.: Graupner: Österreich hat besondere Bringschuld gegenüber Homosexuellen
25. 7. 2003 – Wien (SK) “Das nun bekannt gewordenen Straßburger Urteil zur Diskriminierung homosexueller Paare im Mietrecht war eine absehbare Entwicklung, und aus meiner Sicht war nichts anderes zu erwarten. Die SPÖ hat wie auch die Grünen seit Ende der 90er-Jahre zahlreiche Parlamentsanträge zur Änderung des Mietrechts für Homosexuelle eingebracht, die allesamt von ÖVP und FPÖ abgelehnt wurden.
Daher bin ich froh, dass nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Diskriminierung in dieser Bestimmung erkannt hat, so wie auch sämtliche ernstzunehmende Stimmen in der jahrelangen innerstaatlichen Diskussion”, erklärte am Freitag SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim gegenüber dem Pressedienst der SPÖ und betonte: “Österreich zahlt mit den 5.000 Euro Strafe einmal mehr den Preis für Bundeskanzler Schüssels mangelndes Menschenrechtsverständnis und seine ignorante Beharrlichkeit in dieser Frage. Betrachtet man, wie stark die außenpolitische Reputation Österreichs unter Schüssel zurückgegangen ist, so wird auch diese neuerliche Feststellung von grundrechtswidrigem Verhalten nicht erstaunen.”
Jarolim forderte daher die Regierungsparteien “und insbesonders Bundeskanzler Schüssel auf, wenn auch möglicherweise zähneknirschend, unsere Gesetzensinitiativen zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften zu akzeptieren. Eine entsprechende Chance haben wir von der SPÖ ihm und Justizminister Böhmdorfer in der letzten Parlamentssitzung am 9. Juli mit unserem Entschließungsantrag 187/A gegeben. Da dieser Antrag dem Geist des EGMR-Spruchs entspricht, soll ÖVP-Justizsprecherin und Justizausschuss-Vorsitzende Fekter den Antrag nicht verschleppen, sondern sofort auf die Tagesordnung des Justizausschusses nehmen.” Abschließend erklärte Jarolim: “Ich hoffe, dass ÖVP, FPÖ und ganz besonders Schüssel in der Lage sind, diese Chance zu nützen um dem ansonsten stattfindenden Alternativprogramm einer neuerlichen Niederlage beim Verfassungsgerichtshof zu entkommen. Ein diesbezüglicher Antrag der SPÖ-Parlamentsfraktion an den Verfassungsgerichtshof zur Aufhebung von Gesetzesbestimmungen, die homosexuelle Paare diskriminieren, wird ansonsten schnellstmöglich vorbereitet und eingebracht werden.” (Schluss) up/mp
- Hinweis: Hier findet sich das Urteil des EGMR (Karner vs. Oesterreich) als PDF (130 kB)
- Hinweis: Hier findet sich der Entschliessungsantrag 187/A als PDF (155kb) , den die SPÖ am 9. Juli im Parlament eingebracht hat.t hat.