Utl.: BAWAG-Anklageschrift soll noch vor der Wahl fertig gestellt werden
20.09.06 – Wien (SK) – Die heute neuerlich angekündigte Initiative von Seiten Gastingers, eine Familienrechtsreform mit Hilfe des Koalitionspartners umzusetzen, ist für SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim „von vorne hinein zum kläglichen Scheitern verurteilt“. „Das ohnehin massiv gekürzte Familienpaket, in dem die höchst notwendige Gleichstellung homosexueller Paare mit heterosexuellen ausgelassen wurde, wird von der ÖVP, die in den Familienrechtsfragen in ihrem erzkonservativen ‚Kohl-Fekter‘-Kurs verhaftet bleibt, abgeschmettert werden“, ist für Jarolim die logische Prognose nach allen bisherigen Erfahrungen. ****
So habe die SPÖ bereits im Frühjahr dieses Jahres im SPÖ-Justizprogramm ihre Vorstellungen zur Familienrechtsreform dargestellt. Die SPÖ begrüße zwar die Vorschläge zur Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen für Patchworkfamilien weitgehend, betonte aber, dass ein Aufholtrend, um gesetzlich wieder dorthin zu gelangen, „wo wir gesellschaftlich schon angelangt sind“, nötig sei. Der Gesetzgeber habe die Verpflichtung, die Rahmenbedingungen für Unterhalt, Versorgung und soziale Ansprüche zu schaffen, betonte Jarolim. Es gehe nicht darum, die Ehe zu zerstören, sondern Bedürfnisse und neue Werte zu berücksichtigen. „Und das wird mit einer ÖVP-Regierung nicht möglich sein. Das geht erst, wenn die Sozialdemokratie wieder Regierungsverantwortung hat.“
Zwtl.: Zu BAWAG-Anklageschrift: Gastinger soll sich lieber um Dinge kümmern, die sie bewegen kann
Kritisch äußerte sich der SPÖ-Justizsprecher darüber, dass es noch immer keine Anklageschrift in der Causa BAWAG gebe, obwohl der Termin bereits mehrmals verschoben wurde. „Anstatt sich im Rahmen einer Pressekonferenz mit Forderungen zu beschäftigen, die sie ohnehin wieder nicht beim Koalitionspartner durchsetzen kann, sollte sie sich lieber um Dinge kümmern, die sie sehr wohl bewegen kann, etwa die Fertigstellung der Anklageschrift in der Causa BAWAG“, so Jarolim, der betonte, dass vom Sprecher der Justizministerin die Anklageschrift letztens mit 11. September zugesagt wurde. „Besonderes Augenmerk wird die SPÖ auch darauf legen, ob sich unter den Angeklagten auch Flöttl junior befinden wird, oder ob er – aus welchen Gründen wäre noch zu klären – erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeklagt werden soll“, so Jarolim.
Abschließend stellte Jarolim fest: „Es gibt im Kriminalfall BAWAG keine Fakten und keine Anklage, sondern nur massenweise Gerüchte, die von Justizkreisen in die Welt gesetzt und von der ÖVP freudig aufgenommen werden. Es ist daher auch demokratiepolitisch von enormer Bedeutung, dass die Anklageschrift noch vor der Wahl aufliegt, damit die Wählerinnen sich ein Bild machen können und nicht weiterhin der ÖVP-Verleumdungspolitik ausgeliefert sind.“