9. 8. 2001 – Wien (SK) “Ungeheuerlich” ist für SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim die von ÖVP-Justizsprecherin Fekter geforderte Verknüpfung einer Streichung des § 209 mit einem gleichzeitigen “Lückenschluss” im Sexualstrafrecht. “Fekter ist sich offenbar über die bestehenden Regelungen des geltenden Strafrechts nicht bewußt oder gibt Unwissenheit absichtlich vor.
Beides sollte mit der Funktion einer Vorsitzenden des Justizausschusses aber eigentlich unvereinbar sein”, so Jarolim. Der SPÖ-Justizsprecher erinnerte daran, dass es bereits eine Bestimmung “Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses” im Paragraf 212 StGB gibt, wo jene Sachverhalte geregelt werden, in denen jemand – ohne Gewalt anzuwenden – seine überlegene Stellung gegenüber dem Jugendlichen ausnützt. Dieser Paragraf schütze selbstverständlich Jugendliche beiderlei Geschlechts. Dass die Anwendung von physischer Gewalt unter erheblicher Strafe steht, dürfte wohl allen Beteiligten bekannt sein.
Für Jarolim ist es daher nicht nachvollziehbar, was Fekter damit meine, wenn sie einen “neuen Paragrafen” fordert, der “nicht freiwillige Fälle sexueller Beziehungen” vor den Richter bringen soll, “etwa die Ausnützung eines Verhältnisses”.