Ja-Wort und TrauzeugInnen sollen auch für die Verpartnerung möglich sein
Wien (OTS) – „Ich bin mehr als erfreut darüber, dass der VfGH heute eine ganz klare Position zu offenen Fragen betreffend die Eingetragene Partnerschaft bezogen hat. Demnach ist es verfassungsrechtlich notwendig, dass bei der Zeremonie ein symbolisches Ja-Wort und auch Trauzeuginnen und Trauzeugen ermöglicht werden. Und bisher haben ja einige Bundesländer verboten, die Zeremonie außerhalb der Amtsräume durchzuführen. Diese Regelung soll jetzt geprüft werden. Das alles ist mehr als positiv“, so Frauenministerin Gabriele -Hosek in einer ersten Reaktion auf die heutige Stellungnahme des VfGH.
„Das Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft ist ein unvollendetes Werk, das langsam aber sicher seine Vollendung in völliger Gleichstellung findet. Das freut mich und zeigt, wir sind am richtigen Weg. Drei große Brocken, die jetzt noch fehlen, sind die Adoption, die Klarstellung, dass natürlich auch Eingetragene PartnerInnen einen Familiennamen, nicht nur einen Nachnamen, tragen können und die Verpartnerung am Standesamt“, so Heinisch-Hosek abschließend.