Gusenbauer zur Aufhebung des Paragrafen 209: Richtige, gleichheitskonforme Entscheidung

3. 7. 2002 – Wien (SK) “Ich halte die Aufhebung des Paragrafen 209 für eine richtige, gleichheitskonforme Entscheidung”, so der SPÖ-Bundesparteivorsitzende Alfred Gusenbauer Mittwoch in einer Pressekonferenz.

Für die SPÖ sei völlig klar, dass sexueller Missbrauch strafbar sein müsse, allerdings gebe es dafür bereits ausreichend gesetzliche Bestimmungen. Die Konsequenz aus dem Verfassungsgerichtshofsurteil müsse ein einheitliches Schutzalter von 14 Jahren sein, betonte Gusenbauer.
“Die Regierung behandelt Jugendliche wie Erwachsene”, so Gusenbauer weiter. Dies habe sich vor allem in der Abschaffung des Jugendgerichtshofes gezeigt. Daher spreche auch nichts gegen ein einheitliches Schutzalter für sexuelle Beziehungen. Des Weiteren würde ein einheitliches Schutzalter von 14 Jahren dem Schnitt westeuropäischer Staaten entsprechen. sw