Die Ausweitung der Möglichkeit Diskriminierungen – etwa auf Grund sexueller Orientierung – außerhalb des Arbeitsplatzes zu bekämpfen wurde aus der Regierungsvorlage gestrichen. Der Koalitionspartner – die ÖVP – hat sich nicht zu einem vollen Bekenntnis gegen Diskriminierung durchringen können. Was aber nicht bedeutet, dass wir uns damit zufrieden geben: Wir werden nicht locker lassen, bis wir es erreicht haben, dass Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt, egal aus welchem Grund, gesetzlich bekämpfen werden kann. In Österreich hätten wir mit der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz die Chance gehabt mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Es wäre klargestellt worden, dass Diskriminierungen außerhalb der Arbeitswelt auf Grund der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Orientierung und des Alters beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen so nicht gewollt sind und Sanktionen nach sich ziehen.
Hier hat sich der Koalitionspartner nicht zu einem Bekenntnis gegen Diskriminierung durchringen können. Das ist schade. Jetzt wir es noch einige Zeit dauern bis wir hier weiterarbeiten können. Aber wir werden nicht locker lassen, um schließlich eine Situation zu haben, in der wir Diskriminierung, egal aus welchem Grund, gesetzlich bekämpfen können.
Und es sei auch daran erinnert, dass die Antidiskriminierungsgesetzgebung eine wichtige Aufgabe der EU ist. Nicht-Diskriminierung aus Gründen der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung und des Alters ist auf EU-Ebene nur im Bezug auf die Arbeitswelt umfassend geregelt.
Im Juli 2008 hat die Europäische Kommission im Rahmen ihres Sozialpakets eine Richtlinie vorgeschlagen, die Menschen ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung und des Alters vor Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt schützen soll, beispielsweise beim Zugang zu Dienstleistungen oder Wohnraum. Dieser Vorschlag der EU-Kommission würde endlich die Lücke in der bestehenden Gesetzgebung, also den Schutz vor Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt, schließen.
Über diesen Richtlinien-Vorschlag wird in Brüssel beraten. Es sind noch einige Fragen offen – Kompetenzaufteilung (EU vs. Mitgliedstaaten), Begriffsabgrenzungen und Definitionen. Und es muss auch Deutschland von dieser Antidiskriminierungs-Richtlinie noch überzeugt werden. Deutschland blockiert nämlich. Es sind alles keine unüberwindlichen Hürden, aber die Verhandlungen werden noch einige Zeit beanspruchen. Höchstwahrscheinlich wird es einfacher sein, in Brüssel zu einem Erfolg zu kommen, als die ÖVP zu überzeugen – obwohl wir hier nicht aufgeben werden. Es ist also wichtig auf EU-Ebene intensiv weiterzuarbeiten und zu lobbyieren, damit diese Richtlinie beschlossen wird und dann in nationales österreichisches Recht umgesetzt werden muss.
EU_Richtlinie; Factsheet-homophobia-protection-law_DE; Factsheet-homophobia-transgender_DE; Diskriminierungsschutz_Österreich