Verpartnerungen müssen mit Hochzeiten gleichgestellt werden
Wien (OTS) – Die für Antidiskriminierung zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger zeigt sich in einer ersten Reaktion über die Begutachtung des Eingetragenen Partnerschaftsgesetzes – EPG des VfGH erfreut: „In Wien können Paare bei der Verpartnerung schon seit Erlassung des EPG im Jahr 2010 ZeugInnen mitnehmen, die auch eine spezielle Rolle in der Zeremonie einnehmen. Auch das Ja-Wort konnten sich Paare schon jetzt geben, und in Wien ist die Zeremonie in denselben Räumlichkeiten wie für Hochzeiten, also auch in Traumhochzeitslocations, möglich. Ich freue mich, dass der Verfassungsgerichtshof sich entschlossen hat, auch das Verbot der Schließung von Eingetragenen PartnerInnenschaften außerhalb der Amtsräume der Bezirksverwaltungsbehörden zu prüfen.“
In Wien ist der Magistrat die Bezirksverwaltungsbehörde, deshalb konnte Wien im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das „Wiener Verpartnerungspaket“ schnüren, das Lesben und Schwulen ermöglicht, ihre Verpartnerungen in einem würdigen und feierlichen Rahmen einzugehen. Das beinhaltet sowohl das Schließen einer Eingetragenen PartnerInnenschaft in den Trauungssälen der Wiener Standesämter, als auch die Möglichkeit einer Überreichung der Partnerschaftsurkunde an den Traumhochzeitslocations wie z.B. Riesenrad, Donauturm, etc.
Frauenberger kritisiert weiters die nach wie vor bestehenden rechtlichen Benachteiligungen für gleichgeschlechtliche Paare. Die Stadträtin wörtlich: „Von einer absoluten Gleichstellung sind wir noch entfernt. Als Regenbogenherz Österreichs ist Wien daher mit einem rot-grünen Resolutionsantrag zur Gleichstellung von Regenbogenfamilien in die Offensive gegangen. Mit diesem an den Bund gerichteten Forderungspaket wollen wir die umfassende Gleichstellung von Regenbogenfamilien erreichen. Denn Liebe kennt keine Grenzen.“
Konkret umfasst dieser Forderungskatalog die medizinisch unterstützte Fortpflanzung auch für alleinstehende Frauen und Lesben in Eingetragener PartnerInnenschaft, das Ermöglichen der Adoption für Eingetragene PartnerInnen, die Abschaffung der eigens geschaffene Kategorie „Nachname“ sowie die Reformierung und Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.