Fischer: Aufhebung des Paragrafen 209 ist “wichtige rechtspolitische Entscheidung”

Utl.: Tolar richtet Dank an alle, die zur Aufhebung des Paragrafen 209 beigetragen haben

25. 6. 2002 – Wien (SK) Als eine “bemerkenswerte Tatsache” bezeichnete der stv. SPÖ-Vorsitzende und Nationalratspräsident Heinz Fischer die Aufhebung des Paragrafen 209 am Dienstag in einer Pressekonferenz, an der SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim, der Vorsitzende der SoHo (Sozialismus & Homosexualität) Günter Tolar und der Präsident des Rechtskomitees Lambda Helmut Graupner teilnahmen. Der Verfassungsgerichtshof habe damit eine “wichtige Grundsatzentscheidung” getroffen. Die Aufhebung des Paragrafen 209 ist Fischer zufolge eine “wichtige rechtspolitische Entscheidung”. Günter Tolar zeigte sich angesichts der Aufhebung des Paragrafen 209 erfreut und sprach den AktivistInnen, PolitikerInnen und Journalisten, die sich in dieser Angelegenheit engagiert haben, Dank aus.
Über das Erkenntnis des VfGH “können sich alle freuen, auch diejenigen, die bemängelten, dass Österreich mit dieser gesetzlichen Bestimmung im Vergleich zu anderen Staaten hinterher sei, und dass sich der Staat in individuelle Lebensbereiche einmische, wo er nichts verloren habe”, erklärte Fischer. Die SPÖ habe bereits vor sechs Jahren im Parlament einen Antrag auf Aufhebung des Paragraphen 209 gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Gleichzeitig konstatierte der stellvertretende SPÖ-Vorsitzende aber, dass sich die Parteien die Aufhebung des Paragrafen 209 “nicht auf ihre Fahnen schreiben sollen”, erfolgte doch die “rechtspolitische Entscheidung” durch den Verfassungsgerichtshof – die “fällig war”.

Nach der Aufhebung dieser Rechtsbestimmung ergeben sich für Fischer vor allem zwei Fragen. Erstens: “Was soll während der neun Monate passieren”, die der VfGH dem Gesetzgeber als Aufhebungsfrist eingeräumt hat? Der stv. SPÖ-Vorsitzende: “Ich nehme an, dass man sich im Justizministerium darüber Gedanken macht.” Für Fischer komme man “aber um den Umstand nicht umher”, die Verfahren, basierend auf dem Paragrafen 209 StGB, einzustellen. Zweitens steht für den Nationalratspräsidenten die Frage im Mittelpunkt: “Was soll nach Ablauf dieser Frist passieren?” Daraus leitete Fischer “zwei Fixpunkte” ab: Nach der Aufhebung des Paragrafen 209 seien nach wie vor die Schutzbestimmungen für Jugendliche aufrecht. Niemand solle nun “den Eindruck erwecken, dass mit der Aufhebung auch alle anderen Schutzbestimmungen aufgehoben sind”, strich der Vizevorsitzende der SPÖ hervor. Gleichzeitig dürfe das Erkenntnis des VfGH nicht dazu verwendet werden, um “neue diskriminierende Schutzbestimmungen aufzubauen”. Vielmehr müsse man Fischer zufolge über diesen “rechtspolitischen Fortschritt froh sein”.

Der SoHo-Vorsitzende Günter Tolar zeigte sich angesichts der Aufhebung des Paragrafen 209 “sehr erfreut”, “wieder einen Schritt zur Gleichberechtigung Homosexueller” gemacht zu haben. Zugleich forderte dieser, dass alle von dieser gesetzlichen Regelung Betroffenen vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Justizministers begnadigt werden sollten.

Für Tolar zeige diese Aufhebung durch den VfGH, dass in “Homosexuellen-Fragen mit sachgerichteter, sauberer Arbeit mehr erreicht werden kann, als durch Schimpfen und zielgerichtete Polemik”. (Schluss) as