Verfassungsgerichtshof sieht „diskriminatorischen Effekt“ zwischen Ehe und EPG“
Einmal mehr scheint es der Verfassungsgerichtshof zu sein, der massive Veränderungen für mehr Gleichstellung in Österreich auf den Weg bringt: In einem laufenden Verfahren rund um die Öffnung der Ehe für alle ÖsterreicherInnen gibt es seit heute eine erste Stellungsnahme der Verfassungsrichter. Darin wird festgestellt, dass die Aufrechterhaltung zweier Rechtssysteme für hetero- und homosexuelle Paare „in erster Linie einen diskriminatorischen Effekt“ habe – und damit gegen den Bestimmungen der Bundesverfassung widerspreche.
„Dass der Verfassungsgerichtshof in diesem Verfahren erstmals klar die generelle Diskriminierung zwischen der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft erkennt ist ein immens wichtiger Schritt auf dem Weg zu gleichen Rechten für ALLE ÖsterreicherInnen“, freut sich der Vorsitzende der sozialdemokratischen LSBTI-Organisation, BR Mario Lindner, „Gerade im Jahr 2017 darf es einfach keinen Unterschied mehr machen, wen wir lieben. Und ich hoffe, dass der VfGH dieser Argumentation in den nächsten Monaten weiter folgen wird!“ Lindner hatte schon im Juni gemeinsam mit Bundesministerin Rendi-Wagner einen Gesetzesentwurf für die Öffnung der Ehe vorgestellt – dieser war von der ÖVP blockiert worden.
Eingebracht wurde das aktuelle Verfahren, in dem fünf Kinder gemeinsam mit ihren gleichgeschlechtlichen Eltern klagen, vom Rechtskomitee Lambda. „Ich möchte mich beim Rechtskomitee und allen AktivistInnen, die sich seit Jahren mit voller Kraft für dieses Thema einsetzen, aus ganzem Herzen bedanken. Mit ihrem couragierten Einsatz für Gleichberechtigung zeigen sie, was unser Land in Wahrheit ausmacht!“, so Lindner.
Die Bundesregierung wurde jetzt vom VfGH zu einer Stellungnahme aufgefordert. Danach könnte es noch 2017 zu einer finalen Entscheidung über die Ehe für ALLE kommen.