Utl.: Insgesamt 44 Gesetzesnovellen – Frauenberger: „Mein Anspruch ist größtmögliche Rechtssicherheit für die Betroffenen“
Eine Sammelnovelle zur Gleichstellung eingetragener PartnerInnenschaften in den Landesgesetzen mit der Ehe wird heute, Donnerstag, im Wiener Landtag beschlossen. Auch im Wiener Dienstrecht werden alle nötigen Änderungen im Rahmen einer Sammelnovelle beschlossen. „Eine Generalklausel, wie von den Grünen gefordert, hätte nicht die gewünschte Rechtssicherheit gebracht“, unterstrich Frauenberger. „Sie dennoch zu fordern, ist billiger Populismus in Vorwahlzeiten“, so Frauenberger. Rechtssicherheit könne nur dadurch erreicht werden, dass sich aus dem jeweiligen Landesgesetz direkt ablesen lässt, ob davon auch eingetragene PartnerInnen erfasst sind und welche Rechte und Pflichten sich daraus für sie ergeben. ****
Mit der Sammelnovelle sind nun alle Landesgesetze, die auf Grund des Gesetzes zur Eingetragenen Partnerschaft zu ändern waren, novelliert. Frauenberger: „Wir haben uns in einem Ressort übergreifenden Kraftakt die Mühe gemacht, 44 Gesetze binnen weniger Wochen zu novellieren. Denn nur so gibt es größtmögliche Rechtssicherheit für eingetragene PartnerInnen!“ Wien habe „nicht nur ein hervorragendes Verpartnerungspaket für homosexuelle Paare geschnürt, sondern hat auch die Gleichstellung in den Landesgesetzen auf beste, gründlichste und sicherste Art und Weise umgesetzt“, so Frauenberger weiter.
Zwtl.: Wiener Dienstrecht stellt Kinder gleich
Wo Wien nicht auf die Vorgaben des Bundes angewiesen sei, nämlich im Wiener Dienstrecht, seien gleichgeschlechtliche Paare und deren Kinder nun vollkommen gleichgestellt: So werden durch die heutige Dienstrechtsnovelle Kinder eingetragener PartnerInnen mit Stiefkindern gleichstellt. Dies ist zum Beispiel bedeutend, wenn es um Kinderzulagen oder Waisenrenten geht. Außerdem kann in Wien Teilzeitbeschäftigung zur Pflege eines Kindes auch für ein Kind der eingetragenen Partnerin bzw. des eingetragenen Partners in Anspruch genommen werden. Der Bund sieht diese Möglichkeit nicht vor. Pflegefreistellung bzw. Familienhospizkarenz kann in Wien ohne Einschränkungen auch für ein Kind der eingetragenen Partnerin bzw. des eingetragenen Partners in Anspruch genommen werden. „Wien ist nicht nur dem Bund, sondern auch den anderen Bundesländern einen entscheidenden Schritt in der Gleichstellung voraus“, unterstreicht die für Antidiskriminierung zuständige Stadträtin.
„Familie ist, wo Liebe ist“, unterstreicht die Stadträtin. In einer Präambel zur Sammelnovelle zum Eingetragenen Partnerschaft-Gesetz bringe der Wiener Landesgesetzgeber unmissverständlich zum Ausdruck, dass sich Wien zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaften bekenne und „dass eingetragene PartnerInnen als Familienangehörige anzusehen sind“.
Zwtl.: Zahlen, Daten, Fakten: 44 Gesetze wurden geändert
Insgesamt 44 Landesgesetze mussten in Wien im Zusammenhang mit der eingetragenen Partnerschaft (EP) geändert werden. Von diesen 44 Gesetzen wurde die Änderung von 4 Gesetzen bereits in der Sitzung des Landtages am 19. April 2010 beschlossen (Wiener Gemeindewahlordnung, Wiener Volksbefragungsgesetz, Wiener Volksabstimmungsgesetz und Wiener Volksbegehrensgesetz).
Die Änderung der restlichen 40 Gesetze wird in der heutigen Sitzung des Landtages beschlossen. Von diesen 40 Gesetzen sind 29 Gesetze in der EP-Sammelnovelle enthalten Die Änderung von 8 weiteren
Gesetzen ist in der dienstrechtlichen Sammelnovelle enthalten (Dienstordnung, Besoldungsordnung, Vertragsbedienstetenordnung, Pensionsordnung, Unfallfürsorgegesetz, Wiener Personalvertretungsgesetz, Wiener Bezügegesetz und Gesetz über den unabhängigen Verwaltungssenat).
Schließlich wird in der Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz, in der Novelle zum Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz sowie im neuen Wiener Chancengleichheitsgesetz berücksichtigt. Auch diese drei Gesetze werden in der heutigen Landtags-Sitzung beschlossen. Damit hat Wien die Umsetzung der Eingetragenen Partnerschaft in allen betroffenen
Materiengesetzen vollzogen. (Schluss) lac
Rückfragehinweis:
Büro Stadträtin Sandra Frauenberger
Mediensprecherin Mag.a Marianne Lackner
Tel.: +43 1 4000 81853
marianne.lackner@wien.gv.at