24.10.2007 Wien (SK) – In der heute tagenden Arbeitsgruppe von Justizministerium und Familienministerium, die sich mit der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften befasst, wird Justizministerin Maria Berger einen Entwurf für ein „Lebenspartnerschaftsgesetz“ einbringen. Am Dienstag vor dem Ministerrat erklärte Berger, dass diese standesamtlich eingetragene Lebenspartnerschaft im Wesentlichen auf Regeln basiert, die auch für Ehepartner gelten. „Ich hoffe, damit die Debatte zu beschleunigen“, so Berger, die auf den Beschluss vom Mai hinwies, bis Ende des Jahres zu einer rechtlichen Lösung zu kommen.****
Dieses „Lebenspartnerschaftsgesetz“ soll nur für gleichgeschlechtliche Paare gelten. „Wir wollen keine Ehe light und auch keine sogenannte Homo-Ehe insofern, dass das Institut der Ehe für Homosexuelle geöffnet wird“, sagte Berger. Allerdings wird es laut Entwurf etwa die gleichen Rechte und Pflichten für die Partner geben, wie bei verheirateten Personen. Konkret soll es die Pflicht zum wechselseitigen Unterhalt geben, zum Beistand, zur anständigen Begegnung, zum gemeinsamen Wohnen und zur Treue. Auch können die gleichgeschlechtlichen Lebenspartner in Zukunft einen gemeinsamen Namen tragen und es gibt ein Diskriminierungsverbot. Das heißt, dass niemand wegen einer eingegangenen Lebenspartnerschaft diskriminiert werden darf. Nicht vorgesehen ist in dem Entwurf die gemeinsame Adoption von Kindern.
Die Lebenspartnerschaft kann auch getrennt werden. „Die Auflösungsgründe sind in etwa die gleichen wie bei der Ehe“, so Berger. Also entweder erfolgt die Auflösung durch eine gerichtliche Entscheidung oder einvernehmlich im außerstreitlichen Verfahren. Um die Gleichstellung dieser Lebenspartnerschaften auch in anderen gesetzlichen Bereichen wie etwa dem Erbrecht, dem Zivilrecht oder dem Sozialrecht zu sichern, sind Begleitgesetze notwendig.