24.05.2005 – Wien (SK) Die heute mit dem so genannten „ZIP“ präsentierte Vorstellung der Grünen zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Partnerschaften ist dem am 6. April von der SPÖ eingebrachten umfassenden und seriösen Antrag in weiten Teilen ähnlich. SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende und Zweite Nationalratspräsidentin Barbara Prammer schlägt den Grünen daher vor, sich dieser familienpolitisch wichtigen Materie gemeinsam anzunehmen. Der Entwurf liegt derzeit beim Justizausschuss. ****
Der Familienbegriff der SPÖ gehe über das traditionelle „Mann, Frau, Kind“ hinaus. Er umschließe gemeinsamen Haushalt, gemeinsame Anschaffungen, gegenseitige Verantwortung und Pflege, gemeinsames Kindererziehen. „Ehe ist immer mehr nur eine Form des Zusammenlebens, immer häufiger entscheiden sich Menschen ohne Trauschein – mit oder ohne Kindern – zusammen zu leben. Diese Lebensgemeinschaften dürfen vom Gesetzgeber nicht nur geduldet sein, sondern müssen in wichtigen Bereichen des täglichen Lebens der Ehe gleichgestellt werden. Die SPÖ fordert deshalb auch eine Besserstellung der nichtehelichen Lebensgemeinschaften zwischen Mann und Frau gegenüber dem jetzigen Stand“, so Prammer am Dienstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
„Der Antrag der SPÖ enthält eine allgemeine Gleichstellungsklausel für nicht-eheliche Lebensgemeinschaften; außerdem werden mit der eingetragenen Partnerschaft weite Teile des Eherechts für homosexuelle Paare geöffnet“, erläuterte Prammer. Das sei ein Schritt, den bereits zwölf europäische Staaten, unter ihnen die Schweiz und Spanien, gemacht haben. Österreich nähere sich mit diesem SPÖ-Entwurf dem „europäischen Standard“ an.
Der SPÖ-Antrag schaffe, so Prammer, kein Sonderrecht für homosexuelle Paare. Es gehe aber um die teilweise Öffnung des Eherechts für Homosexuelle und um ein Gleichstellungsgesetz, mit dem weite Teile des Eherechts auch für Homosexuelle im Rahmen der Eingetragenen Partnerschaft gelten. So etwa beim Erbrecht, im Mietrecht oder beim Auskunftsrecht im Gesundheitsbereich.
Als besonderen Vorteil des SPÖ-Antrags sieht Prammer die einfache Gesetzestechnik und die Möglichkeit einer raschen Gleichstellung. Im Hinblick auf die weitere Europäische Rechtsentwicklung fordert die SPÖ mittelfristig die alternative Option einer völligen Öffnung des Eherechts für Homosexuelle. Vorbild sind dabei die skandinavischen Staaten.
Neben der Eingetragenen Partnerschaft werden mit dem Antrag der SPÖ auch die Ungleichheiten der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften von homosexuellen Paaren mit denen heterosexueller Paare durch eine allgemeine Gleichstellungsklausel angeglichen. Die „Eingetragene Partnerschaft“ ermöglicht – gleich wie bei einer Ehe – eine Eintragung vor zwei Zeugen am Standesamt; wie bei einer Ehe entstehen den PartnerInnen Rechte und Pflichten. Die Europäische Erfahrung habe gezeigt, dass die „Eingetragenen Partnerschaften“ und die „Gleichstellung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften“ nicht vermischt, sondern gesondert diskutiert werden sollen. (Schluss) ah/mp