Ablehnung von Adoption wegen Homosexualität verstößt gegen Menschenrechtskonvention

Traschkowitsch: Erfreuliches Urteil für Lesben und Schwule mit Adoptionswunsch =Peter Traschkowitsch
23.01.08 – Wien (SK) – „Wir freuen uns über das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der gestern einer französischen Lehrerin Schmerzensgeld zugesprochen hat, nachdem ihr Adoptionsantrag wegen ihrer sexuellen Orientierung abgelehnt worden war“, so Peter Traschkowitsch, geschäftsführender Vorsitzender der SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität) heute Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst erfreut. „Das Urteil bestätigt, dass das Ablehnen von Adoptionsgesuchen wegen Homosexualität gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegte Diskriminierungsverbot verstößt.“

Die heute 45-jährige Grundschullehrerin hatte 1998 einen Antrag auf Adoption gestellt und während des Verfahrens ihre Homosexualität und ihre seit mehreren Jahren bestehende Beziehung zu einer Frau erwähnt. Das Adoptionsgesuch wurde abgelehnt mit der Begründung, es würde dadurch die Vaterfigur im Leben des Kindes fehlen. Da aber das französische Recht auch die Adoption von Einzelpersonen gewährt, anerkannte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Begründung nicht und gab der Klägerin Recht.

„Diese Entscheidung unterstützt klar die Forderung der SoHo nach gemeinschaftlicher Adoption von Lesben und Schwulen im Zuge des geplanten Lebenspartnerschaftsgesetzes. Zumindest die sogenannte Stiefkindadoption, die Adoption eines leiblichen Kindes durch die/den PartnerIn, sollte unbedingt aufgenommen werden. Doch leider will die ÖVP darüber nicht einmal diskutieren!“, so Traschkowitsch abschließend.

2 thoughts on “Ablehnung von Adoption wegen Homosexualität verstößt gegen Menschenrechtskonvention

  1. heißt das, dass jetzt lesben und schwule paare kinder adoptieren? ich glaube, das urteil erlaubt doch nur etwas, was bei uns in linz der sibelius und sein partner eh schon dürfen – und andere wahrscheinlich auch. einer darf eh immer adoptieren. oder seh ich das falsch?

  2. Ein Kind zu adoptieren ist ohnehin ein langer Prozess wenn der EUGH dies Urteil gefällt hat kann man dies nur gut heißen. Dennoch wird eine Adoption für Schwule als auch Lesben dadurch nicht leichter. Jede einzelne Adoption unterliegt einer Prüfung in die Zukunft und da entscheiden Behördenmitarbeiter nach eigenen Ermessen.

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