4. 11. 2003 – Wien (SK) “Auch wenn die Grundlinie der Sexualstrafrechtsreform, die heute im Ministerrat beschlossen wurde, zu begrüßen ist, muss gesagt sein, dass es sich dabei eher um ein Reförmchen handelt, als um einen Meilenstein”, kritisierte am Dienstag SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. Im Fokus der Kritik des SPÖ-Politikers ist die Tatsache, dass eine “hochkarätige Sexualstrafrechts-Arbeitsgruppe, die eingesetzt war, um auf breiter Basis und nach intensiven Gesprächen und Expertisen von in ihren Institutionen mit der Materie befassten Fachleuten und Praktikern sowie Vertretern der Oppositionsparteien eine in sich konsistente Reform des Sexualstrafrechts zu erarbeiten, aus unerklärlichen Gründen von der Regierung als eine ihrer ersten Maßnahmen aufgelöst wurde”, betonte Jarolim. Stattdessen habe man sich mit der bloßen Minimal-Umsetzung von EU-Rahmenbeschlüssen begnügt.
Das Ergebnis seien sexualstrafrechtliche Einzelteile, die “wohl als Gefechtswaffen einer Law-and-order-Politik dienen sollen”, so Jarolim. Zwar sei die längst fällige und schon lange von der SPÖ geforderte strafrechtlichen Gleichsetzung von Vergewaltigungen in der Ehe mit Vergewaltigungen außerhalb der Ehe zu begrüßen. Dass die Chance aber nicht genutzt wurde, den Nachfolgeparagraphen des verfassungsgerichtlich aufgehobenen Par. 209, den Par. 207b, “zumindest infrage zu stellen und einen vernünftigen Vorschlag für Schutzregelungen in einer unabhängigen Kommission zu beraten”, passe in die “bruchstückhafte Reförmchen-Politik” dieser Regierung. (Schluss) up