Darabos: Parteivorstand bekräftigt Forderung nach rechtlicher Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften

11. 9. 2003 – Wien (SK) “Der Bundesparteivorstand hat gestern die Forderung nach rechtlicher Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften bekräftigt”, erklärte am Donnerstag SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. Der Bundesparteivorstand hat in seiner gestrigen Sitzung auf Antrag der SoHo (Initiative Sozialismus & Homosexualität) einen Beschluss betreffend “Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften sowie Schutz von Lesben und Schwulen vor Diskriminierung” gefasst. Darin wird die geltende Beschlusslage der SPÖ bekräftigt und Druck von kirchlicher Seite klar zurückgewiesen.

“Um gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften vor dem Gesetz abzusichern, tritt die SPÖ für drei zentrale Punkte ein: Die rechtliche Gleichstellung von nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften, die Einführung der eingetragenen Partnerschaft’ und die Schaffung eines wirksamen Antidiskriminierungsgesetzes,” so Darabos. Der SPÖ-Bundesgeschäftsführer untermauert diese Forderungen mit einem Entscheid des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der Gerichtshof hatte im Juli 2003 beschieden, dass eine rechtliche Ungleichstellung homosexueller Paare gegenüber unverheirateten heterosexuellen Paaren eine Verletzung der Menschenrechtskonvention darstellt.

Günter Tolar, Bundesvorsitzender der SoHo, führt aus: “Die SPÖ hat damit deutlich bekräftigt, nicht den Eingebungen des Vatikans zu folgen. Dessen Papier zeigt nur, wie inkompetent die Kirche in Fragen des täglichen Lebens ist. Kirchliche Äußerungen zu allen Fragen der Sexualität sind eigentlich nichts anderes als ein Ärgernis, erhalten aber zu unserer Freude immer seltener mediale Aufmerksamkeit”. Daher freut sich Tolar: “Während die Kirche mit strenger Gesetzgebung versucht, ihre Herde geistig im 19. Jahrhundert zu halten, bekräftigen sozialdemokratische Politiker, sich von solchen Beeinflussungsversuchen nicht beeindrucken zu lassen, sondern dass die Menschen in Österreich die freie Entscheidung haben, wie sie ihr Leben gestalten wollen.”

Wesentlicher Inhalt des Vorstandsbeschlusses ist: “… es sollte dabei bleiben, dass die Mitglieder gesetzgebender Körperschaften bei Entscheidungen im Zusammenhang mit gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und insbesondere Entscheidungen, die dem Schutz vor Diskriminierung dienen, getroffen werden können, ohne dass von kirchlicher Seite oder von irgend einer anderen Seite Druck auf den Gesetzgeber ausgeübt wird. Im übrigen gibt es viele Anzeichen dafür, dass auch innerhalb der christlichen Religionsgemeinschaften ein Diskussionsprozess zu diesen Fragen im Gange ist, sodass jene Auffassung, die von der Kongregation für die Glaubenslehre formuliert wurde, durchaus nicht den einzigen Standpunkt darstellt, den man in den christlichen Religionsgemeinschaften zu dieser in Entwicklung befindlichen Fragen antrifft. Der Bundesparteivorstand der SPÖ bekennt sich daher klar zur geltenden Beschlusslage der SPÖ betreffend der rechtlichen Absicherung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und zum Schutz Homosexueller vor Diskriminierung.” (Schluss) up/mp

Hinweis: Hier findet sich der SoHo-Antrag an den SPOE-Bundesparteivorstand und Beschluss des BPV zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften als PDF (1MB) im Original.