SPÖ verlangt nach heutigem Entschließungsantrag umfassendes, gesetzliches Verbot von IGM
Eine langjährige Forderung der SPÖ wurde heute im Gleichbehandlungsausschuss auf den Weg gebracht: Mit einem Entschließungsantrag spricht sich der Ausschuss für ein Verbot von Operationen an intergeschlechtlichen Kindern aus. „Unser Druck hat gewirkt und die türkis-grüne Regierung hat sich in der Frage von Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen (IGM) endlich bewegt. Der heutige Beschluss ist ein erster Schritt – aber er darf auf keinen Fall der letzte sein, wenn wir diese gefährlichen Operationen wirklich verbieten wollen“, betonen SPÖ-LGBTIQ-Sprecher Mario Lindner und SPÖ-Kinder- und Jugendsprecherin Eva-Maria Holzleitner. Die SPÖ fordert deshalb ein rasches Verbot per Gesetz. Einen entsprechenden Antrag haben ÖVP und Grüne aber leider vertagt.
Es sei wichtig, dass die Regierung aufgefordert wird, mögliche Schritte für ein umfassendes IGM-Verbot zu prüfen – aber ohne ein rasches, gesetzliches Verbot wird das Problem aus Sicht der SPÖ nicht gelöst. „Die Diskussion über IGM ist keineswegs neu, in ganz Europa wird sie seit Jahren geführt. Ich erwarte von der Regierung, dass sie umgehend ein entsprechendes Gesetz vorlegt und unter Einbindung von Betroffenen und Organisationen zur Diskussion in den Nationalrat schickt. Dieser Entschließungsantrag darf gerade in so einer wichtigen Menschenrechtsfrage nicht folgenlos bleiben“, so Lindner, der auch Vorsitzender der sozialdemokratischen LGBTIQ-Organisation SoHo ist.
Für Holzleitner steht fest: „Sowohl das Europäische Parlament als auch der UN-Ausschuss für die Rechte von Kindern fordern IGM-Verbote – Österreich hinkt in dieser Frage immer noch weit hinterher. Es ist gut, dass die Regierung nach monatelangem Vertagen unserer Anträge heute endlich einen ersten Schritt gesetzt hat. Wir werden gemeinsam mit der Zivilgesellschaft weiter Druck machen, damit wir diesen Weg auch zu Ende gehen und rasch ein gesetzliches Verbot beschließen können. Recht und Würde von intergeschlechtlichen Kindern dürfen nicht angetastet werden!“