14.04.05 – Als Vertretungskörper für Schwule, Lesben. Bisexuelle und Transgender-Personen hat die SoHo heute eine Stellungnahme zum Asylgesetz und Personenstandsgesetz dem Bundesministerium für Inneseres übermittelt.
In vielen Ländern ist Homosexualität Grund verfolgt oder sogar getötet zu werden. Grund genug für uns, die Anerkennung verfolgter Homosexualität als Asylgrund in das Bewusstsein zu bringen.
In dieser Stellungnahme zum Asylgesetz wurde grundsätzlich versucht auf die besondere Situation bei der Verfolgung, auf Grund der sexuellen Orientierung einzugehen, da asylrelevante Gründe nicht nur politische Verfolgung sein können.
Ebenso sollte im laufenden Verfahren die Beistellung eines/r Rechtsberater(s)/in einer homosexuellen Rechts- und Betreuungsorganisation zugelassen werden. Gleichzeitig wurde die Thematik Traumatisierung angeschnitten und an Länderbeispielen aus islamischen dargelegt, welcher Verfolgung man ausgesetzt sein kann.
Beim Personenstandsgesetz geht es uns darum, dass bei Einführung eines EP-Gesetzes – und sofern ein(e) PartnerIn eine s.g. Drittstaatsangehörigkeit besitzt – ebenso diese geplante „Vorabprüfung“ seitens der zuständigen Fremdenpolizeibehörde eingeleitet wird und dies für den/die Einzelnen doch sehr schikanös werden könnte.
Mehr Informationen:
SoHo-Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Asylgesetz 2005 und das Fremdenpolizeigesetz 2005 erlassen sowie das Bundesbetreuungsgesetz, das Personenstandsgesetz, das UBASG und das EGVG geändert werden sollen (PDF 95 kB)