24. 6. 2002 – Wien (SPW-K) “Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur Aufhebung des Homosexuellen-Paragrafen 209 beweist, wie berechtigt die Forderungen nach einer ersatzlosen Streichung dieser diskriminierenden Gesetzesbestimmung immer waren”, kommentierte SPÖ-Gemeinderätin Mag. Sonja Wehsely die heute bekannt gewordene Entscheidung des VfGH, Paragraf 209 wegen der Verletzung des Gleichheitsgrundatzes als verfassungswidrig aufzuheben. “Die ersatzlose Abschaffung ist der einzig logische Schritt!”
“Es ist eigentlich beschämend, dass es in Österreich im dritten Jahrtausend der Entscheidung des Verfassungsgerichts bedarf, damit sich eine Bundesregierung endlich mit der Abschaffung einer europaweit einzigartigen strafrechtlichen Diskriminierung befasst”, so Wehsely weiter. “Eine zeitgemäße Lösung in dieser Frage war seit Jahren mehr als überfällig!”
Genau beobachten müsse man aber jetzt, ob die Bundesregierung – und allen voran die ÖVP – mit der Abschaffung von Paragraf 209, “jetzt eine generelle Aufhebung des Schutzalters und damit eine Kriminalisierung bisher straffreier sexueller Kontakte heterosexueller und lesbischer Jugendlicher versuchen werde”, betonte die SPÖ-Gemeinderätin. “Die von der ÖVP geforderte Stärkung der Elternrechte würde den Freiraum von jungen Menschen erheblich beschneiden – wir werden jedenfalls vehement gegen die Entmündigung von Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren auftreten!” Das bestehende Jugendsexualstrafrecht biete bereits ausreichend Schutz für alle Mädchen und Burschen beiderlei Geschlechts und jeglicher sexueller Orientierung.
“Ich appelliere an den Bund, die heute vorliegende VfGH-Entscheidung zum Anlass zu nehmen, die rechtliche Diskriminierung homosexueller Menschen so schnell wie möglich zu beseitigen. Die ersatzlose Abschaffung des Paragrafen ist kein tolerantes Entgegenkommen sondern eine Frage der Menschenrechte!” schloss Wehsely. (Schluss)