Utl: “Schwere menschenrechtliche Bedenken” gegen jüngste Entscheidung des Wiener Oberlandesgerichts, Wortwahl “skandalös”
24. 10. 2001 – Wien (SPW-K) “Eine freiwillige zwischenmenschliche Beziehung als Unrecht, schwere Schuld und Verbrechen zu bezeichnen und sie auch noch mit einer Erhöhung der Haftstrafe zu belegen ist im heutigen Europa ein einzigartiger Anachronismus”, kommentierte heute die Wiener SPÖ-Gemeinderätin Mag. Sonja Wehsely die gestrige Erhöhung der unbedingten Haftstrafe für einen 36-Jährigen wegen seiner Beziehung zu einem 17-Jährigen durch das Oberlandesgericht Wien. “Allein die skandalöse Wortwahl zeigt, wie weit Österreich punkto Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften den anderen EU-Staaten hinterherhinkt. Die Erhöhung der unbedingten Haftstrafe auf fünf Monate ist menschenrechtlich schwer bedenklich und auch Ausdruck einer gesellschaftsploitischen Grundstimmung, die sich gegen homosexuelle Menschen richtet.”
Doch es gehe auch anders – “das hat Ende August die Entscheidung von Richter Thomas Schrammel am Wiener Landesgericht gezeigt, der die Möglichkeit der Diversion auf einen Fall nach Paragraf 209 angewandt hat”, so die Gemeinderätin.
Wichtige Akzente habe man auch im Wiener Gemeinderat gesetzt: “Dort haben wir noch vor dem Sommer gemeinsam mit den Grünen einen Beschlussantrag zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften eingebracht: Darin werden Nationalrat und Bundesrat dringend zur Streichung von Paragraf 209 sowie zur Schaffung der Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare aufgefordert”, betont Wehsely. “Weiters besteht mit der Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen eine städtische Einrichtung, die sich ausschließlich der Sichtbarmachung und Beseitigung von Diskriminierungen widmet.”
“Solange ÖVP und FPÖ aber mit der Beibehaltung dieses überholten Paragrafen Menschenrechte mit Füßen treten, wird Österreich in diesem Punkt weiterhin Schlusslicht in Europa bleiben”, schloss Wehsely. (Schluss)
One thought on “SPÖ-Wehsely zu OLG-Urteil nach Paragraf 209: “Menschenrechte mit Füßen getreten!””
Ich freu mich, dass die damalige Abgeordnete sich so engagiert für Angehörige von Randgruppen eingesetzt hat.
Meine Freude wäre noch ein wenig größer, wenn sie sich im gleichen Ausmaß für die Rechte von behinderten Menschen einsetzen würde.
Comments are closed.