SPÖ-Wehsely: “Paragraf 209 widerspricht Menschenrechten!”

28. 8. 2001 – Wien (SPW-K) “Dass es überhaupt zu Gerichtsverfahren gegen Menschen kommt, deren einziges Vergehen die freiwillige Beziehung zu einem anderen Menschen ist, widerspricht den Menschenrechten”, kommentierte heute die Wiener SPÖ-Gemeinderätin Mag. Sonja Wehsely die jüngsten Verfahren und Verurteilungen nach Paragraf 209. “Die Regierung sollte diese für alle – auch die befassten Richter – belastetende rechtliche Regelung endlich aus der Welt schaffen und homosexuelle Lebensgemeinschaften heterosexuellen gleichstellen!”

“Man kann Menschen einfach nicht vorschreiben, wie sie leben sollen – so wie es sich Bundeskanzler Schüssel und die ÖVP vorstellen.” Bereits mehrfach hätten das europäische Parlament und der Europarat die Vereinheitlichung zwischen homo- und heterosexuellen Handlungen und die ersatzlose Streichung von Paragraf 209 StGb gefordert, so Wehsely. “Mit dem Ergebnis, dass von der Bundesregierung weiterhin zögerlich herumtaktiert wird.”

Im Wiener Gemeinderat habe man erst vor zwei Monaten gemeinsam mit den Grünen einen Beschlussantrag zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften eingebracht. “Darin werden Nationalrat und Bundesrat dringend zur Streichung von Paragraph 209 sowie zur Schaffung der Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare aufgefordert”, betont die SP-Gemeinderätin. …

“Ich appelliere an den Bund, Menschenrechte endlich erst zu nehmen und die rechtliche Diskriminierung homosexueller Menschen so schnell wie möglich zu beseitigen. Sonst werden wir auch in diesem Punkt weiterhin Schlusslicht in Europa bleiben”, schloss Wehsely. (Schluss)