Utl.: Nationalrat und Bundesrat werden zur Streichung von Paragraph 209 sowie zur Schaffung der Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare aufgefordert
27. 6. 2001 – Wien (SPW-K) Von SPÖ und Grünen wird heute, Mittwoch, in der Sitzung des Wiener Gemeinderates ein Beschlussantrag zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften eingebracht. Konkret werden darin an den Nationalrat und Bundesrat drei Forderungen gestellt: So sollen “gleichgeschlechtliche und verschiedengeschlechtliche Lebensgemeinschaften von LebensgefährtInnen im Österreichischen Recht gleichgestellt” werden, weiters fordert man die Schaffung eines Antidiskriminierungsgesetzes, das “Lesben, Schwule, Transgender Personen und alle anderen diskriminierten Gruppen wirksam vor Diskriminierung in allen Lebensbereichen schützt” sowie die “ersatzlose Streichung” des Paragraphen 209, der das Schutzalter für homosexuelle Handlungen festschreibt. Weiters will man auch “die Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare” gesetzlich verankert wissen.
“Unter Lebensgemeinschaft wird nach heutiger Rechtssprechung immer nur ein nichtverheiratetes heterosexuelles Paar verstanden”, heißt es in der Begründung zum Antrag, der vom Klubvorsitzenden der SPÖ, Christian Oxonitsch, und dem Klubobmann der Grünen, Mag. Christoph Chorherr, im Wiener Gemeinderat eingebracht wird. Derzeit würden gleichgeschlechtlichen Paaren nach aktueller Gesetzeslage bestimmte Rechte – wie Einstieg in den Mietvertrag bei Todesfall des Partners, die Möglichkeit der Mitversicherung oder die Inanspruchnahme von Pflegeurlaub – gänzlich vorenthalten, heißt es in der Begründung weiter. Schließlich sei auch in der Frage des Schutzalters eine Vereinheitlichung zwischen homo- und heterosexuellen Handlungen – wie bereits mehrfach vom europäischen Parlament und vom Europarat gefordert – dringend erforderlich und der Paragraph 209 StGb ersatzlos zu streichen.
Mit diesem gemeinsamen Vorstoß bekräftigen die Mandatare von SPÖ und Grünen ihren Willen zur Beseitigung von Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Denn im Wirkungsbereich der Stadt Wien sind die Möglichkeiten zur Beseitigung von Diskriminierungen primär ausgeschöpft: Für Bedienstete des Magistrats besteht eine Freistellung zur Pflege ihres gleichgeschlechtlichen Partners, in Gemeindewohnungen gibt es das volle Eintrittsrecht und auch die Jungfamilienförderung wurde auf homosexuelle Paare ausgedehnt. Weiters besteht mit der Antidiskriminierungsstelle (WAST), welche auf Basis des Rot-Grünen Positionspapier in der vergangenen Legislaturperiode zustande kam, eine städtische Einrichtung, die sich ausschließlich der Sichtbarmachung und Beseitigung von Diskriminierungen widmet.
Übereinstimmung herrschte bei SPÖ und Grünen auch bei dem gestern Dienstag im Wiener Gemeinderat gemeinsam eingebrachten und beschlossenen Antrag zum Opferfürsorgegsetz: Darin werden Nationalrat und Bundesrat aufgefordert, “rasch die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus in den Begünstigtenkreis im Rahmen des Opferfürsorgegesetzes aufgenommen werden.” (Schluss)