Innen- und Justizministerium mit Durchführungsbestimmungen säumig
Am 4. Dezember 2017 gab der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Weg für die „Ehe für alle“ frei. Durch diesen Beschluss können gleichgeschlechtliche Paare in Österreich ab 1. Jänner 2019 heiraten. Innen- und Justizministerium haben es bis heute nicht geschafft, die nötigen Durchführungsbestimmungen für ein einheitliches Prozedere erlassen. StandesbeamtInnen und heiratswillige Paare werden damit von der schwarz-blauen Bundesregierung mit der neuen Rechtslage im Stich gelassen. „Kann man eine eingetragene Partnerschaft einfach in eine Ehe umwandeln, oder muss sie davor aufgelöst werden? Wie ist das, wenn der Partner oder die Partnerin eine andere Nationalität hat, gilt die Ehe dort? Schwarz-Blau soll endlich das Erkenntnis des VfGH anerkennen und für klare Durchführungsbestimmungen sorgen“, so Bakri Hallak, Vorsitzender der SoHo Wien, der sozialdemokratischen LGBTI-Organisation.
Egal, wen du liebst, Wien liebt dich
Die SoHo Wien begrüßt daher die Initiative der zuständigen Stadträte Jürgen Czernohorszky und Peter Hanke, seitens der Stadt Wien für Klarheit zu sorgen. Wien hat in enger Abstimmung mit Dr. Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees Lambda, ein rechtliches Prozedere für die Standesämter erarbeitet und verhilft damit gleichgeschlechtlichen Paaren unkompliziert zu ihrem Recht. „Die Ignoranz von Schwarz-Blau hält uns nicht auf! Die Bundesregierung sorgt für Verunsicherung – indem sie nichts tut. Aber das Rote Wien springt wieder mal in die Bresche. Denn für uns ist klar: Egal, wen du liebst, deine Stadt liebt dich“, so Hallak abschließend.