10.11.05 Wien (OTS) – „Das heutige VfGH-Erkenntnis, wonach der Ausschluss homosexueller PartnerInnen von der gesetzlichen Mitversicherung verfassungswidrig ist, macht deutlich, dass der Verfassungsgerichtshof nicht länger der Diskriminierung von LesBiSchwulen Partnerschaften zusieht. Jetzt ist eigentlich nur noch die Bundesregierung davon zu überzeugen, dass sämtliche Diskriminierungen auf Grund der sexuellen Orientierung oder Identität in Österreich endlich ihr Ende finden müssen“, erklärte die für Antidiskriminierung zuständige Wiener Stadträtin Sonja Wehsely am Donnerstag. „Im Parlament liegt der beschlussfähige Entwurf für eine Eingetragene Partnerschaft. Herr Bundeskanzler, wir bitten zum Tanz“, so Wehsely abschließend.****