Urteil des VfGH zeigt, Verbot ist verfassungswidrig
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek zeigt sich in einer ersten Stellungnahme erfreut, dass der VfGH das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare aufgehoben hat. „Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs bestärkt uns darin, dass in Sachen Gleichstellung was weiter gehen muss und ist ein wichtiger Schritt für mehr Rechte für Homosexuelle“, so Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek.
Es sei höchste Zeit, dass es hier gesetzliche Änderungen gibt. Die Frauenministerin setze sich seit jeher dafür ein, gleichgeschlechtliche Paare mit heterosexuellen Paaren gleichzustellen. Dazu zähle das Adoptionsrecht, genauso wie Verpartnerungen am Standesamt, die Weiterentwicklung des Papamonats zu einem Babymonat, die Möglichkeit eines gemeinsamen Familiennamens und die Öffnung der Ehe.
„Das Urteil hat gezeigt, Österreich muss sich hier bewegen. Lippenbekenntnisse sind zu wenig, es braucht legistische Änderungen. Gleiches Recht für gleichgeschlechtliche Liebe ist ein Menschenrecht. Die Politik muss der Lebensrealität von Regenbogenfamilien endlich gerecht werden. Sie gilt es anzuerkennen und zu unterstützen“, so die Frauenministerin abschließend.