Sexuelle Orientierung ist kein Kriterium zur Beurteilung der Eignung
St. Pölten (OTS/SPI) – Einmal mehr beschäftigte heute das Thema „gleichgeschlechtliche Pflegeeltern“ den Niederösterreichischen Landtag. Auf Antrag von Grünen und FPÖ wurde diese Frage zum Teil äußerst emotional diskutiert. Klar gegen jede Art von Polemik wandten sich daher der zuständige Landesrat Ing. Maurice Androsch und SPNÖ-Mandatarin LAbg. Mag. Karin Scheele anlässlich der Landtagsdebatte. „Für mich verbietet sich in einer Frage, die einzig und allein auf das Wohl der Kinder abgestimmt sein muss, jede polemische Diskussion von ganz allein“, stellte dazu LR Androsch fest. Grundlage bei der Entscheidung der zuständigen Behörden über die Pflegschaft sei einzig und allein das Wohl des Kindes, und danach werde gehandelt. Fakt sei auch, dass in Niederösterreich nach der Beschlussfassung des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Herbst des Vorjahres auch gleichgeschlechtliche Pflegeeltern in Niederösterreich möglich seien. „Ausschlaggebend ist einzig das Kindeswohl und niemals die sexuelle Orientierung der Eltern. Das heißt, dass gleichgeschlechtliche Paare, die sich als Pflegeeltern bewerben, ebenso zum Auswahlverfahren zugelassen sind und die gleichen Kriterien zur Anwendung kommen wie bei allen anderen potentiellen Pflegeeltern“, erläuterte LR Androsch die unmissverständliche gesetzliche Lage in Niederösterreich.
„All die gängigen Vorurteile, die gegen gleichgeschlechtliche Pflegeeltern vorgebracht werden, sind durch die Studien, die es zu diesem Thema gibt, widerlegt. Es gibt keine einzige Untersuchung, die Entwicklungsstörungen der Kinder belegen würde. Nicht die sexuelle Orientierung der Eltern entscheidet über das Wohlergehen und die Entwicklung der Kinder, sondern nur die Beziehungsqualität und das Klima in der Familie“, strich LAbg. Mag. Karin Scheele anlässlich der Aktuellen Stunde hervor. „Daher ist die durch das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz ermöglichte Änderung in der Vollzugspraxis ausgesprochen zu begrüßen. Alle Personen können nun ihre Eignung als Pflegeeltern prüfen lassen und werden bei einem positiven Ergebnis auf die Vormerkliste aufgenommen. Damit wird einem modernen Familienbild Rechnung getragen und den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen, die unsere ganz besondere Fürsorge und Aufmerksamkeit benötigen entsprochen“, so Scheele abschließend.