Brunner/Traschkowitsch: „Europa ist mehr als Gurkenkrümmung“
Wien (OTS/SK) – Der VfGH hat in seinem Erkenntnis B 166/2013-17 festgestellt, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe – hier geschlossen in den Niederlanden – nach österreichischem Recht nicht anerkannt wird, da das Rechtsinstrument der Ehe in Österreich homosexuellen Paaren nicht offen steht. Somit werden gleichgeschlechtliche Ehen von österreichischen Behörden nicht als verheiratetes Paar anerkannt. „Das Erkenntnis des VfGH ist selbstverständlich zur Kenntnis zu nehmen, es zeigt jedoch wieder einmal, dass Ungleichbehandlung eine Diskriminierung darstellt“, so Andrea Brunner, Bundesfrauengeschäftsführerin der SPÖ und Peter Traschkowitsch, Bundes- und Wiener Landesvorsitzender der Sozialdemokratischen Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen Organisation heute, Dienstag, gegenüber dem Pressedienst.
„Gerade im Europa der freien Grenzen, der Unionsbürgerschaft und des Binnenmarktes kann es nicht sein, dass gleichgeschlechtliche Ehen bzw. Partnerschaften in den Mitgliedsstaaten ohne dieses Rechtsinstrument nicht anerkannt werden“, kritisiert Traschkowitsch. Voraussetzung dafür sei leider immer noch, ob es im jeweiligen Aufenthaltsstaat das Rechtsinstrument einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gibt bzw. die Ehe für Lesben und Schwule offen steht. „Hier brauchen wir EU-weite Regelungen. Das wäre ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung einer rechtlichen Harmonisierung im Interesse der Menschen“, so Traschkowitsch.
„Es gibt immer mehr Menschen, die im EU-Ausland leben bzw. einem Job nachgehen und daher auch Paare, die in mehreren Ländern verwurzelt sind“, stellt Brunner fest. Wichtigstes Ziel sei es daher, die gleiche Behandlung von Ehen und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften entsprechend zu respektieren, „damit es eben nicht zur Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren kommen kann“, so Brunner weiter.
Wichtig sei es daher, die bereits im EU-Parlament beschlossene und geplante Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung (Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften) rasch im Rat auf Schiene zu bringen. „Denn Europa ist mehr als Gurkenkrümmung und Olivenölkännchen“, betonen Brunner und Traschkowitsch abschließend.