Traschkowitsch: Ein weiterer großer Schritt, es ginge einfacher
Wien (OTS/SK) – In seiner gestrigen Entscheidung hat der EuGH (Europäischer Gerichtshof) die Rechte von homosexuellen Arbeitnehmer_innen gestärkt, die in einer Lebenspartnerschaft leben. Homosexuelle Lebenspartner_innen, die sich für eine rechtlich abgesicherte Partnerschaft entscheiden, in Österreich ist dies das EPG (Eingetragenes Partnerschaftsgesetz), haben die gleichen Rechte und Vergünstigungen, die ein Kollektivvertrag auch Ehepartner_innen zugesteht. Ich freue mich, dass der EuGH mit seiner Entscheidung eindeutig festgestellt hat, dass Unterschiede nicht zulässig sind, so Peter Traschkowitsch, Bundes- und Wiener Landesvorsitzender der Sozialdemokratischen Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen Organisation, heute, Freitag, gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
Die französische Bank „Crédit Agricole Mutuel“ hatte einem schwulen Angestellten mit Lebenspartner Sonderurlaubstage und eine Gehaltsprämie, die Ehepaaren zusteht, verweigert. Dies ist dem Urteil zufolge eine Diskriminierung. Der Angestellte hatte in Frankreich geklagt. Das höchste französische Gericht bat daraufhin die Kollegen beim Europäischen Gerichtshof um Hilfe bei der Auslegung des EU-Rechts. Dieses verbietet Diskriminierung insbesondere im Arbeitsleben.
Manfred Wolf, Stv. Wiener Landesvorsitzender der SoHo, ergänzt: „Nach Auffassung des Gerichtshofs ist eine unmittelbare, auf der sexuellen Ausrichtung beruhende Diskriminierung von homosexuellen Arbeitnehmern, die eine Eingetragene Partnerschaft geschlossen haben, nicht zulässig.“
„Das Unionsrecht mit dem höherwertigen Ziel der ‚Nicht-Diskriminierung‘, bricht daher Schlechterstellung in Tarif- bzw. Kollektivverträgen, so Traschkowitsch weiter. Politisch und gesellschaftlich hat sich hinsichtlich der Anerkennung von Homosexuellen in Europa und auf nationaler Ebene viel getan. Gerade an diesem Erkenntnis zeigt sich deutlich, dass das ‚europäische Projekt‘ positive Auswirkungen auf die Menschen hat. Menschenrecht und Menschenwürde sind unteilbar und das garantiert die Europäische Grundgesetzgebung“, so Wolf und Traschkowitsch abschließend.