St. Pölten (OTS) – Ein lesbisches Paar aus dem Raum St. Pölten darf nun doch kein Pflegekind zu sich nehmen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte am Freitag, dem 25.1.2013 die Beschwerde der beiden Frauen abgewiesen.
Die Frauen hatten sich bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten in eine Vormerkliste für Pflegekinder eintragen wollen. Sie wurden mit der Begründung, dass beide keine biologischen Eltern für das Pflegekind sein können, abgewiesen.
Das Paar wandte sich nach langem Tauziehen nun an den VfGH und wurde ebenfalls abgewiesen. Die Vorsitzende von SoHo Niederösterreich, Michaela Menclik, wundert sich sehr über dieses Urteil, da heterosexuelle Paare auch keine biologischen Eltern für ein Pflegekind darstellen. Weiters fragen sich Menclik und ihr Team, warum eine Pflegekindschaft für homosexuelle Paare etwa in Wien und in der Steiermark möglich ist, in Niederösterreich aber nicht. „Es gibt nur einen Weg, um zu einer gütlichen Lösung zu kommen“, so Menclik. „Das Antidiskriminierungsgesetz muss engmaschiger geflochten werden, damit solche Entscheidungen nicht mehr passieren können“.
„Ohne überhaupt die fachliche Eignung der Bewerberinnen zu prüfen, werden sie in höchst diskriminierendem Ausmaß von der Pflegeelternschaft ausgeschlossen“, stößt SoHo Landessekretär Norbert Payr ins selbe Horn. „Hier wird eindeutig gegen das Menschenrecht verstoßen“.
SoHo Niederösterreich fordert bezüglich Pflegekindschaft seit langem eine Gleichstellung von homo- mit heterosexuellen Paaren. Regenbogenfamilien zählen zur gesellschaftlichen Realität. An dieser sollten sich Ämter wie Gerichte orientieren.