SoHo-Vorsitzender Traschkowitsch erfreut über gestriges Urteil
Wien (OTS/SK) – Glaube ist keine Rechtfertigung für die Verweigerung von Gleichbehandlung. Dies hat der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte in mehreren Urteilen im Fall „Eweida and Others v. United Kingdom“ (48420/10, 59842/10, 51671/10 und 36516/10) gestern, Dienstag, festgestellt. „Ich freue mich sehr über diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte“, sagt Peter Traschkowitsch, Bundes- und Wiener Landesvorsitzender der SoHo (Sozialdemokratische Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Transgender- und Intersexuellen-Organisation) gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
„Wichtig ist festzuhalten, dass man Lesben und Schwule nicht diskriminieren darf, auch wenn man aus religiösen Gründen homosexuelle Partnerschaften ablehnt“, erläuterte Traschkowitsch. Auf jeden Fall sei Religion kein Grund oder gar eine Rechtfertigung, Lesben und Schwulen ihre Rechte zu verweigern. In diesem richtungweisenden Urteil wurden die Grundrechte auf Religionsfreiheit und der Diskriminierungsschutz abgewogen und es bedeutet, dass religiös eingestellte Menschen gesetzliche Gleichstellungsvorschriften bei der Ausübung ihrer dienstlichen Aufgaben unbedingt beachten müssen.
Dieses Urteil sei quasi ein Aufruf an die katholischen Kirchen, mit ihrer oft diskriminierenden Wortwahl und Vorgehensweise einen Schlussstrich zu ziehen, sagte der SoHo-Vorsitzende. Genauso beschämend sei die im Zuge des Entwurfs zum levelling up an das Parlament übermittelte Stellungnahme der österreichischen Bischofskonferenz. Traschkowitsch appelliert, mit diskriminierenden Aussagen und Schubladendenken aufzuhören und „sich auf den Boden des 21. Jahrhunderts zu begeben“. Der SoHo-Vorsitzende fordert auf: „Arbeiten wir gemeinsam an einer diskriminierungsfreien Gesellschaft, ohne Schubladendenken und Vorurteilen.“ (Schluss)