Erkennbarkeit der Verpartnerung im Pass abgeschafft

Stadträtin Sandra FrauenbergerUtl.: Stadt Wien reagiert auf Kritik an Kennzeichnung von Eingetragenen PartnerInnenschaften durch Gebührenvermerk

Wien (OTS) – Die Stadt Wien wurde gestern Mittwoch vom Rechtskomitee LAMBDA darauf aufmerksam gemacht, dass durch Gebührenvermerke in Reisepässen nichtösterreichischer StaatsbürgerInnen – nur für Insider erkennbar – als Eingetragene PartnerInnen „geoutet“ werden. Dieser Umstand ist in den gebührenrechtlichen Vorschriften des Bundes begründet. Generell ist bei Vorlage von ausländischen Dokumenten, wie z.B. Reisepässen, von den Behörden ein Vermerk über die entrichtete Gebühr anzubringen. Die Stadt Wien hat auf den Hinweis umgehend reagiert. Ab sofort wird dieser Gebührenvermerk in einer neutralen Form angebracht. Damit sind Eingetragene PartnerInnenschaften und Ehen nicht mehr unterscheidbar.

„Dieses – wenn auch nur für Insider erkennbare – Outing per Amtsstempel im Reisepass stellt deswegen ein Problem dar, weil in über 80 Ländern weltweit Homosexualität leider immer noch strafbar ist. Es war mir ein Anliegen Menschen, die sich in Österreich verpartnern nicht auf Grund eines behördlichen Vorgangs in anderen Ländern in Gefahr zu bringen. Daher haben wir schnell reagiert und eine gute Lösung gefunden“, betont die für Antidiskriminierung zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger.

Die Stadt Wien geht hier als Vorbild voran: Schon jetzt war im Vermerk im Pass nur die Magistratsabteilung 35 als zuständige Stelle sowohl bei Verpartnerungen, als auch bei Eheschließungen angegeben um eine unterschiedliche Behördenbezeichnung (Bezirksverwaltungsbehörde für eingetragene PartnerInnenschaften bzw. Standesamt für Eheschließungen) zu vermeiden. Damit dieser Vermerk überhaupt aus dem Pass kommt, muss der Bund das Gebührengesetz abändern, dann kann nach Gebührenverrichtung nur eine Bestätigung ausgegeben werden. „Wir fordern dahingehend eine Reform des Gebührengesetzes“, so Stadträtin Frauenberger.

Frauenberger abschließend: „Das Gesetz zur eingetragenen PartnerInnenschaft war ein längst fälliger Schritt, auf den viele Menschen gewartet haben. Dennoch hat dieses Bundesgesetz seine Mängel, weil es die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare in einigen Bereichen fortschreibt. Politisches Ziel bleibt daher die Öffnung einer reformierten Form der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.“