Utl.: Traschkowitsch: Hoffe auf den Verfassungsgerichtshof
Wien (OTS/SK) – „Der Oberste Gerichtshof hat den Antrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt, das im EPG verankerte Verbot der medizinisch unterstützten Fortpflanzung wegen Verfassungswidrigkeit aufzuheben. Im Zuge der Verhandlungen zum EPG hat die ÖVP damals dieses Verbot verlangt. Dieser Antrag ist wegweisend und ich hoffe sehr, dass der Verfassungsgerichtshof dieses Verbot als verfassungswidrig aufhebt“, stellte Peter Traschkowitsch, Bundes- und Wiener Landesvorsitzender der SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität), am Freitag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst fest.
„Auch die diskriminierenden EPG-Regelungen beim Namensrecht, Standesamt und der Stief- und Fremdkindadoption gehören abgeschafft. Diese Weiterentwicklung des Gesetzes zur Eingetragenen Partnerschaft zu mehr Gerechtigkeit ist wichtig, solange es nicht möglich ist, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen“, betonte Traschkowitsch abschließend.